Diskussion:Satzung revised: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorschläge:
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* Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen Amtszeit erlauben um den Termin festhalten zu können. Nachteil: evtl kompliziert / schwieriger nachzuvollziehen
* (1) Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen Amtszeit erlauben um den Termin festhalten zu können. Nachteil: evtl kompliziert / schwieriger nachzuvollziehen  
* Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres
* Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres
* Müsste dann aber auch § 1 Nr. 4 abgeändert werden. (steven)
* Müsste dann aber auch § 1 Nr. 4 abgeändert werden. (steven)
** Das Geschäftsjahr bezieht sich auf die Buchhaltung und muss meiner Ansicht daher eher nicht angepasst werden...fertig gemacht werden (fürs fa) kann es eh erst nach ablauf und haftungstechnisch ist ja klar wer wann im amt war (Karsten)
* Zu (1): Einfach ein Planungsteam gründen das nichts anderes macht wie für die Termin gerechte Durchführung der MGV zu sorgen. Sonst gründen wir auch für jeden noch so sinnlosen Kram eine Planungsgruppe. (steven)
** Es geht hier nicht um das Einhalten der Vorgaben durch den Vorstand sondern Mängel in den Vorgaben durch die Satzung was überhaupt genau zu tun ist (Karsten)
Ausformuliert (Karsten):
in §11:
Die reguläre Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres - vorzugsweise im Mai - statt.
Optional:
Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen mit Zweidrittelmehrheit vom Plenum bestätigt werden.
§8:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für mindestens ein Jahr gewählt. Amtsbeginn ist im regulären Fall der 1.7. des Kalenderjahres der Wahl. Wurde die Mitgliederversammlung erst im zweiten Halbjahr durchgeführt beginnt die Amtszeit mit dem Tag der Wahl und die Mindestdauer verkürzt sich entsprechend.


== Ersatz für Vorstandsmitglieder (§8) ==
== Ersatz für Vorstandsmitglieder (§8) ==
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* In dem Fall Durchführung von Wahlen zum nächsten regulären Termin als verpflichtend erklären (in §12 entsprechend neben Wunsch durch Mitglieder aufnehmen).  
* In dem Fall Durchführung von Wahlen zum nächsten regulären Termin als verpflichtend erklären (in §12 entsprechend neben Wunsch durch Mitglieder aufnehmen).  
* Evtl Ausnahme für Vorgezogene Wahlen wenn Restamtszeit z.B. 3 Monate übersteigt.
* Evtl Ausnahme für Vorgezogene Wahlen wenn Restamtszeit z.B. 3 Monate übersteigt.
Ausformuliert (Karsten):
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so sind Wahlen verpflichtend in der Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung aufzunehmen.
Optinal:
Beträgt die Restlaufzeit bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung mehr als 3 Monate (oder: scheidet das Mitglied in der zweiten Jahrenshälfte aus):
... wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
oder:
.. ist eine vorgezogene Mitgliederversammlung durchzuführen
   
   
== Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) ==
== Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) ==
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Vorschlag: "der Mitglieder" durch "der ordentlichen Mitglieder" ersetzen
Vorschlag: "der Mitglieder" durch "der ordentlichen Mitglieder" ersetzen
Ausformuliert (Karsten):
§13
Eine einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 23% Prozent der 'ordentlichen' Mitglieder anwesend sind.
§15
...Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung 23% aller 'ordentlichen' Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird...


== Name, Sitz, Geschäftsjahr (§ 1 Abs. 1) ==
== Name, Sitz, Geschäftsjahr (§ 1 Abs. 1) ==
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* Dazu der entsprechende Überarbeitungsvorschlag für die Beitragsordnung: [[Diskussion:Beitragsordnung]]
* Dazu der entsprechende Überarbeitungsvorschlag für die Beitragsordnung: [[Diskussion:Beitragsordnung]]
--[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 15:59, 2. Sep. 2020 (CEST)
--[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 15:59, 2. Sep. 2020 (CEST)
* Finde der Arbeitseinsatz für den Umzug sollte extra abgeschlossen werden. [[Benutzer:Stev96|User gelöscht]] ([[Benutzer Diskussion:Stev96|Diskussion]])


== Die Einberufung der Mitgliederversammlung (§11) ==
== Die Einberufung der Mitgliederversammlung (§11) ==
  Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
  Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
* Updaten in: "Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest berücksichtigt aber die eingebrachten TOP´s der Mitglieder." --Steven 15:46, 30. Apr. 2020 (CEST)
* Updaten in: "Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest berücksichtigt aber die eingebrachten TOP´s der Mitglieder." --Steven 15:46, 30. Apr. 2020 (CEST)
Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung der Einreichungen von Mitgliedern fest. (Karsten)
* Vorschlag --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:52, 2. Sep. 2020 (CEST)
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im zweiten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand vier Wochen vorher mit einer vorläufigen Tagesordnung vorangekündigt. Die Mitglieder haben nach §14 die Möglichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung. Unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen wird durch schriftliche oder elektronische Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
Erweiterung der Version von Andreas (Karsten)
...Sie wird vom Vorstand vier Wochen vorher mit einer vorläufigen Tagesordnung durch schriftliche oder elektronische Benachrichtigung angekündigt. Die Mitglieder sind dabei explizit auf ihr Recht zum Einreichen zusätzlicher Tagesordnungspunkte gemäß §14 hinzuweisen. Falls die Durchführung einer Wahl nicht als Tagesordnungspunkt genannt wurde, ist die Möglichkeit diese Einzufordern besonders hervorzuheben. Sind Wahlen dagegen Teil des vorangekündigten Programms dürfen diese nicht mehr von der endgültigen Tagesordnung gestrichen werden. <br>
Die endgültige Tagesordnung muss unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in gleicher Weise Mitgeteilt werden.  Die Fristen beginnen jeweils mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages....


== Mitgliederversammlung (§12-13) ==
== Mitgliederversammlung (§12-13) ==
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Onlinebeteiligung machen! [[Benutzer:Dg3hda|Dg3hda]] ([[Benutzer Diskussion:Dg3hda|Diskussion]]) 22:34, 27. Mai 2020 (CEST)
Onlinebeteiligung machen! [[Benutzer:Dg3hda|Dg3hda]] ([[Benutzer Diskussion:Dg3hda|Diskussion]]) 22:34, 27. Mai 2020 (CEST)


* Vorschlag für § 10 Die Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:36, 2. Sep. 2020 (CEST)
Bei Unmöglichkeit einer Durchführung vor Ort kann die Mitgliederversammlung ausnahmsweise online durchgeführt werden.
* Problem: wie definiert man "unmöglich"? ich würd ja sagen das kann warten, aber das könnte ja leider in der nächsten zeit eine der wichtigsten Änderungen sein...vllt explizit sagen dass man staatliche sonderregelungen zu dem thema akzeptiert und das überschreiben der normalen satzungsregelung dann in dem sinn nicht anfechtbar ist? (Karsten)


== Kündigungsfristen ==
== Kündigungsfristen ==
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* [[Diskussion:Beitragsordnung#§8_Kündigungsfrist]]
* [[Diskussion:Beitragsordnung#§8_Kündigungsfrist]]


== Familienmitgliedschaft (Beitragsordng....zu ändern evtl §3.1, §11?) ==
Ausformuliert (Karsten):
 
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Kündigungsfristen werden durch die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung bestimmt.
 
== Familienmitgliedschaft (Beitragsordnung....zu ändern evtl §3.1, §11?) ==


  Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr.
  Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr.
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Vorschlag: Konkretes Vorgehen (Anträge) in Beitragsordnung genauer erläutern. In der Satzung festhalten dass eine Familienmitgliedschaft maximal 2 Stimmen abdeckt?
Vorschlag: Konkretes Vorgehen (Anträge) in Beitragsordnung genauer erläutern. In der Satzung festhalten dass eine Familienmitgliedschaft maximal 2 Stimmen abdeckt?
* ausformuliert in [[Diskussion:Beitragsordnung]] --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:10, 2. Sep. 2020 (CEST)
* evtl wäre es besser in der Beitragsordnung nicht von konkreten stimmen sondern "mitgliederrängen" (maximal zwei reguläre, der rest als fördermitglieder zu handeln oder so) zu verbinden (Karsten)


== Fehlende Pflicht für Wahldurchführungspunkt (§10, §12)==
== Fehlende Pflicht für Wahldurchführungspunkt (§10, §12)==
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Vorschlag: Frist vor eigentlicher Einladung zur Aufforderung für Tagesordungspunkte einbauen oder immer eine Vorabtagesordung und fristgerecht später eine mit ggf. eingegangen Mitgliederstimmen fordern.<br>
Vorschlag: Frist vor eigentlicher Einladung zur Aufforderung für Tagesordungspunkte einbauen oder immer eine Vorabtagesordung und fristgerecht später eine mit ggf. eingegangen Mitgliederstimmen fordern.<br>
Praxis (Helferverein THW Aschaffenburg): Einladung kommt 8 Wochen vorher und es wird ein Zeitraum von 14 Tagen eingeräumt um TOP einzureichen. --Steven 15:46, 30. Apr. 2020 (CEST)
Praxis (Helferverein THW Aschaffenburg): Einladung kommt 8 Wochen vorher und es wird ein Zeitraum von 14 Tagen eingeräumt um TOP einzureichen. --Steven 15:46, 30. Apr. 2020 (CEST)
* Vorschlag --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:44, 2. Sep. 2020 (CEST)
Jedes ordentliche Mitglied kann bis spätestens 16 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden, mit der dann fristgerecht eingeladen wird.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung können weitere Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Versammlungsleiter ergänzt die Tagesordnung dann entsprechend.
Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.
== DSVGO ==
== DSVGO ==


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Vorschlag: muss noch genauer eruiert werden ob das Sinn macht
Vorschlag: muss noch genauer eruiert werden ob das Sinn macht
* Ist nicht notwendig, Datenschutzerklärung auf dem Mitgliedsantrag ist ausreichend --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:08, 2. Sep. 2020 (CEST)


== Möglichkeit zur aktiven und passiven Fernwahl ==
== Möglichkeit zur aktiven und passiven Fernwahl ==
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== Ergänzung zu § 4 Beendigung der Mitgliedschaft ==
== Ergänzung zu § 4 Beendigung der Mitgliedschaft ==


Mitglied sollte auch aus "sonstigem Grund" nach schriftlicher Abmahnung durch die MV aus dem Verein ausgeschlossen werden können. --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 23:54, 4. Mai 2020 (CEST)
Mitglied sollte auch aus "sonstigem Grund" nach schriftlicher Abmahnung durch die MV aus dem Verein ausgeschlossen werden können. (Beispiel: Diebstahl aus der Getränkekasse) --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 23:54, 4. Mai 2020 (CEST)
 
Halte ich in derart pauschaler Form für sehr fragwürdig...denke es wär wenn sinnvoller §4 um Verstöße gegen Hausordnung (und Gesetz?) zu erweitern...könnte allerdings immernoch zu weit gefasst sein (Karsten)


== Möglichkeit der Erhebung einer Investitionsumlage bis 500€ pro Mitglied ==
== Möglichkeit der Erhebung einer Investitionsumlage bis 500€ pro Mitglied ==
Der Beschluss zur Erhebung einer Investitions Umlage muss in einer MGV mit einer 2/3 (75%) Mehrheit beschlossen werden.Die Umlage darf nur für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben verlangt werden. Unschädlich ist neben der zeitnahen Verwendung der Mittel auch die Ansparung für künftige Investitionsvorhaben im Rahmen von nach '''§ 62 Abs. 1 Nr. 1 – 4 AO''' zulässigen Rücklagen und die Verwendung für Tilgungen von Darlehen, die für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen worden sind. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (Steven )
Der Beschluss zur Erhebung einer Investitions Umlage muss in einer MGV mit einer 2/3 (75%) Mehrheit beschlossen werden.Die Umlage darf nur für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben verlangt werden. Unschädlich ist neben der zeitnahen Verwendung der Mittel auch die Ansparung für künftige Investitionsvorhaben im Rahmen von nach '''§ 62 Abs. 1 Nr. 1 – 4 AO''' zulässigen Rücklagen und die Verwendung für Tilgungen von Darlehen, die für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen worden sind. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (Steven )
= Diskusionsergebnisse Plenum 30.9.20 =
* Die ruläre MGV wird auf Mai festgesetzt. Amstbeginn ist Tag der Wahl wegen Entlastung des Vorstands auf der MGV. Amtdauer ist damit immer bis zur nächsten durchgeührten Wahl. Verschiebungen außerhalb Mai nur bei höherer Gewalt zulässig. (§8 + §11)
* Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ernennt der Vorstand bei mehr als 3 Monaten zur MGV einen Nachfolger. Wahl wird in jedem FAll Pflichtpunkt bei der nächsten MGV (§8)
* Anforderungen an Mitgliederzahlen werden durch "ordentliche" ergänzt (§13, $15)
* zeitformen in satzung werden nicht korrigiert, da das offenbar nicht üblich ist ("soll eingetragen werden" etc. bleibt)
* Möglichkeit nach Forderungen zu Arbeitsleistung wird explizit in Satzung aufgenommen mit Hinweis dass beides in der Beitragsordnung geregelt wird (Anwesende eher uneinig, ob diese tatsächlich gefordert werden sollten)
* Zweistufige Einladung zur MGV mit vorläufiger Tagesordung im ersten Schritt gemäß Vorschlag von Andreas und Karsten
* Da "spontane Wahlen" nicht wünschenswert sind, wird der Konflikt bzgl. vorgeschriebener Vorankündigung und frage nach Wahlen vor Ort aufgelöst, indem die zweistufige Einladung mit Hinweis bzgl Wahlen aufgenommen und der optionale Teil in §12 gestrichen wird
* Onlinevoting / mgv soll als zulässige Option im Falle höherer Gewalt oder evtl staatlich verhängter Ausnahmeregelungen aufgenommen werden. (Anwesenden mehrheitlich der Meinung dass persönliche Zusammenkunft unter normalen Umständen vorzuziehen ist)
* Kündigungsfristen werden in die Beitragsordnung verlagert
* Familienmitgiedschaften werden in der Beitragsordung geregelt und idealer Weise mit Begrifflichkeiten aus Satzung formuliert (max. zwei ordentliche Mitglieder oder so)
* DSVGO wird nicht aufgenommen (berücksichtig in mitgliedsantrag)
* zusätzlicher Hinweis wegen Einberufung der MGV durch Mitglieder wird von Anwesenden als nicht erforderlich eingestuft (kann leicht nachgegoogelt werden)
* Freigrenze für Vorstandsmitlgieder in Satzung nicht erforderlich
* Statt Ausweitung wurde beschlossen die Anforderugnen für den Ausschluss von Mitgliedern durch MGV auf 2/3-Mehrheit zu verschärfen
* Die Möglichkeit zur Investitionsumlage wurde von den Anwesenden abgelehnt
* Für die MGV sollte idealer Weise eine "DIFF-Darstellung" der Änderungen exisitieren
* Falls die neue Satzung an der MGV angenommen wird, sollte sie zuerst dem FA zur prüfung gesendet werden (anpassungen zur konformität durch vorstand erlaubt) bevor sie beim register eingereicht wird
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