Bürokraten, mitglieder, Administratoren
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Die reguläre Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres - vorzugsweise im Mai - statt. | Die reguläre Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres - vorzugsweise im Mai - statt. | ||
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Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen mit Zweidrittelmehrheit vom Plenum bestätigt werden. | |||
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