Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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<li><p>bei juristischen Personen durch deren Auflösung.</p></li></ol>
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Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur halbjährlich zum 31.9. oder 29.2. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur halbjährlich zum 30.9. oder 29.2. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.


Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Bürokraten, mitglieder
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