Diskussion:Satzung revised: Unterschied zwischen den Versionen

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in §11:
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  Die reguläre Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres - vorzugsweise im Mai - statt.
  Die reguläre Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres - vorzugsweise im Mai - statt.
Optional: Abweichungen sind nur in Sonderfällen zulässig und müssen mit Zweidrittelmehrheit vom Plenum bestätigt werden.
Optional:  
Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen mit Zweidrittelmehrheit vom Plenum bestätigt werden.


§8:
§8: