Bürokraten, mitglieder, Administratoren
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(fehlende punkte von meinem zettel nachgetragen und teilweise pkt ergänzt) |
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= Kritikpunkte = | = Kritikpunkte = | ||
== | == Intervall für Vorstandsämter (§8) == | ||
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. | Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. | ||
Die aktuelle Regelung sorgt | Die aktuelle Regelung sorgt zwangsläufig dafür, dass sich die Vorstandswahlen immer weiter nach hinten verschieben (da immer mindestens ein Jahr vergangen sein muss). Viele Mitglieder würden aber einen weitestgehend festen Zeitpunkt bevorzugen. Das war auch die ursprüngliche Intention, was an der Formulierung "möglichst im zweiten Quartal" (§11) ersichtlich ist. | ||
Vorschläge: | Vorschläge: | ||
* Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen | * Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen Amtszeit erlauben um den Termin festhalten zu können. Nachteil: evtl kompliziert / schwieriger nachzuvollziehen | ||
* Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres | * Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres | ||
== Ersatz für Vorstandsmitglieder (§8) == | |||
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. | |||
In dem Fall kann ein nicht gewähltes "Ersatzvorstandsmitglied" seit der letzten Satzungsänderung theoretisch beliebig lange im Amt bleiben. | |||
Vorschläge: | |||
* In dem Fall Durchführung von Wahlen zum nächsten regulären Termin als verpflichtend erklären (in §12 entsprechend neben Wunsch durch Mitglieder aufnehmen). | |||
* Evtl Ausnahme für Vorgezogene Wahlen wenn Restamtszeit z.B. 3 Monate übersteigt. | |||
== Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) == | == Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) == | ||
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Vorschläge: | Vorschläge: | ||
* vllt erstmal auf Plenum oder per Online-Umfrage allgemeines Meinungsbild einholen. | * vllt erstmal auf Plenum oder per Online-Umfrage allgemeines Meinungsbild einholen. | ||
* Man könnte den Teil evtl in die | * Man könnte den Teil evtl in die Beitragsordnung auslagern, um das Erfordernis einer Satzungsänderung hierfür zu einem späteren Zeitpunkt zu umgehen | ||
== Familienmitgliedschaft (Beitragsordng....zu ändern evtl §3.1, §11?) == | == Familienmitgliedschaft (Beitragsordng....zu ändern evtl §3.1, §11?) == | ||
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Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr. | Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr. | ||
Wir bieten bei den Beitrittsoptionen die | Wir bieten bei den Beitrittsoptionen die Möglichkeit zu einer Familienmitgliedschaft. Dabei ist aber nicht konkret beschrieben wie zu verfahren ist. Außerdem wurde bei der letzten Mitgliederversammlung die Frage aufgebracht, ob in dem Fall nicht auch alle Kinder über eine Stimme verfügen würden. | ||
Vorschlag: Konkretes Vorgehen (Anträge) in Beitragsordnung genauer erläutern. In der Satzung festhalten dass eine Familienmitgliedschaft maximal 2 Stimmen abdeckt? | Vorschlag: Konkretes Vorgehen (Anträge) in Beitragsordnung genauer erläutern. In der Satzung festhalten dass eine Familienmitgliedschaft maximal 2 Stimmen abdeckt? | ||
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§ 12 Vorstandswahlen wurde so abgeändert, dass nur eine Wahl durchgeführt wird, "wenn sich nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied für eine Neuwahl ausspricht". Allerdings ist die Vorstandswahl als solche kein fester Punkt der Tagesordnung und kann wegen der Anforderungen in §14 (siehe unten) eigentlich nicht durch Mitglieder nachgeholt werden. | § 12 Vorstandswahlen wurde so abgeändert, dass nur eine Wahl durchgeführt wird, "wenn sich nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied für eine Neuwahl ausspricht". Allerdings ist die Vorstandswahl als solche kein fester Punkt der Tagesordnung und kann wegen der Anforderungen in §14 (siehe unten) eigentlich nicht durch Mitglieder nachgeholt werden. | ||
Vorschläge: | |||
* "Vorstandswahl" fest auf die Tagesordnung unter §10 aufnehmen. | |||
* Vermutlich besser: ähnlich wie im folgenden Pkt geschildert Aufforderung zur Einreichung von Tagesordnungspunkten mit konkretem Hinweis auf Wahlwunsch mit vorgegebener Mindestzeitspanne vor Einladung vorschreiben. Ist leider komplizierter, aber verhindert das mögliche Chaos im Falle von überraschend geforderten Wahlen mit unvorbereiteten Kandidaten und Wählern. | |||
* Vllt sollte man §12 umbenennen, da es verwirrend ist dass Vortandswahl die Möglichkeit enthält dass keine Wahl getätigt wird. | |||
== Einreichung | == Einreichung Tagesordnungspunkte durch Mitglieder (§14) == | ||
Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind. | Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind. | ||
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Das ist schwierig da im Grunde erst mit der Einladung dazu aufgefordert wird und danach die Vorgabe im Grunde nichtmehr eingehalten werden kann. | Das ist schwierig da im Grunde erst mit der Einladung dazu aufgefordert wird und danach die Vorgabe im Grunde nichtmehr eingehalten werden kann. | ||
Vorschlag: Frist vor eigentlicher | Vorschlag: Frist vor eigentlicher Einladung zur Aufforderung für Tagesordungspunkte einbauen oder immer eine Vorabtagesordung und fristgerecht später eine mit ggf. eingegangen Mitgliederstimmen fordern. | ||
== DSVGO == | == DSVGO == | ||
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Vorschlag: muss noch genauer eruiert werden ob das Sinn macht | Vorschlag: muss noch genauer eruiert werden ob das Sinn macht | ||
== Möglichkeit zur aktiven und passiven Fernwahl == | |||
Beides wurde schon gemacht, aber insbesondere für das Abgeben von Stimmen bei der Vorstandswahl sollte evtl ein konkretes Verfahren festgelegt werden. | |||
== Einberufung der MGV durch Mitglieder == | |||
Satzung sollte evtl konkrete Anweisungen enthalten, wie eine MGV durch Mitglieder (anstelle des Vorstands) einberufen werden kann. |