Bürokraten, mitglieder, Administratoren
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'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom | '''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gilt die 3G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>''' | ||
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=== Zutritt zu den Vereinsräumen === | === Zutritt zu den Vereinsräumen === | ||
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger | Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt | ||
* Impfung (inkl. Zweit- oder Dritt- oder Viertimpfung) | |||
* Genesung | |||
* PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) | |||
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden. | Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden. | ||
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. <br> | Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. <br> | ||