Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gilt die 3G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''
'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr.</big>'''


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Nachfolgende Punkte sind zu beachten:
Dennoch sind nachfolgende Punkte zu beachten:


=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr.
* Impfung (inkl. Zweit- oder Dritt- oder Viertimpfung)
Regelungen wie 2G-Plus, 2G oder 3G entfallen.
* Genesung
* PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
 
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.  
 
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. <br>
 
 
'''Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.'''


Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
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