Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 gilt seit dem 24.11.2021 die 2G Plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''
'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gilt die 3G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''


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=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
 
* Impfung (inkl. Zweit- oder Dritt- oder Viertimpfung)
Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
* Genesung
* PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)


Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.  
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.  


Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. <br>
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. <br>
'''Eine erfolgte Booster-Impfung befreit von der Testpflicht.'''




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