Bürokraten, mitglieder, Administratoren
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Stev96 (Diskussion | Beiträge) |
(vorschläge grob reinkopiert wo hier noch nichts stand..bei den andren schau ich nach arbeit noch mal) |
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* Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres | * Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres | ||
* Müsste dann aber auch § 1 Nr. 4 abgeändert werden. (steven) | * Müsste dann aber auch § 1 Nr. 4 abgeändert werden. (steven) | ||
** Das Geschäftsjahr bezieht sich auf die Buchhaltung und muss meiner Ansicht daher eher nicht angepasst werden...fertig gemacht werden (fürs fa) kann es eh erst nach ablauf und haftungstechnisch ist ja klar wer wann im amt war (Karsten) | |||
* Zu (1): Einfach ein Planungsteam gründen das nichts anderes macht wie für die Termin gerechte Durchführung der MGV zu sorgen. Sonst gründen wir auch für jeden noch so sinnlosen Kram eine Planungsgruppe. (steven) | * Zu (1): Einfach ein Planungsteam gründen das nichts anderes macht wie für die Termin gerechte Durchführung der MGV zu sorgen. Sonst gründen wir auch für jeden noch so sinnlosen Kram eine Planungsgruppe. (steven) | ||
** Es geht hier nicht um das Einhalten der Vorgaben durch den Vorstand sondern Mängel in den Vorgaben durch die Satzung was genau zu tun ist (Karsten) | |||
Ausformuliert (Karsten): | |||
in §11: | |||
Die reguläre Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres - vorzugsweise im Mai - statt. | |||
Optional: Abweichungen sind nur in Sonderfällen zulässig und müssen mit Zweidrittelmehrheit vom Plenum bestätigt werden. | |||
§8: | |||
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für mindestens ein Jahr gewählt. Amtsbeginn ist im regulären Fall der 1.7. des Kalenderjahres der Wahl. Wurde die Mitgliederversammlung erst im zweiten Halbjahr durchgeführt beginnt die Amtszeit mit dem Tag der Wahl und die Mindestdauer verkürzt sich entsprechend. | |||
== Ersatz für Vorstandsmitglieder (§8) == | == Ersatz für Vorstandsmitglieder (§8) == | ||
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* In dem Fall Durchführung von Wahlen zum nächsten regulären Termin als verpflichtend erklären (in §12 entsprechend neben Wunsch durch Mitglieder aufnehmen). | * In dem Fall Durchführung von Wahlen zum nächsten regulären Termin als verpflichtend erklären (in §12 entsprechend neben Wunsch durch Mitglieder aufnehmen). | ||
* Evtl Ausnahme für Vorgezogene Wahlen wenn Restamtszeit z.B. 3 Monate übersteigt. | * Evtl Ausnahme für Vorgezogene Wahlen wenn Restamtszeit z.B. 3 Monate übersteigt. | ||
Ausformuliert (Karsten): | |||
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so sind Wahlen verpflichtend in der Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung aufzunehmen. | |||
Optinal: | |||
Beträgt die Restlaufzeit bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung mehr als 3 Monate (oder: scheidet das Mitglied in der zweiten Jahrenshälfte aus): | |||
... wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. | |||
oder: | |||
.. ist eine vorgezogene Mitgliederversammlung durchzuführen | |||
== Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) == | == Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) == | ||
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Vorschlag: "der Mitglieder" durch "der ordentlichen Mitglieder" ersetzen | Vorschlag: "der Mitglieder" durch "der ordentlichen Mitglieder" ersetzen | ||
Ausformuliert (Karsten): | |||
§13 | |||
Eine einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 23% Prozent der 'ordentlichen' Mitglieder anwesend sind. | |||
§15 | |||
...Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung 23% aller 'ordentlichen' Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird... | |||
== Name, Sitz, Geschäftsjahr (§ 1 Abs. 1) == | == Name, Sitz, Geschäftsjahr (§ 1 Abs. 1) == | ||
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Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. | Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. | ||
* Updaten in: "Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest berücksichtigt aber die eingebrachten TOP´s der Mitglieder." --Steven 15:46, 30. Apr. 2020 (CEST) | * Updaten in: "Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest berücksichtigt aber die eingebrachten TOP´s der Mitglieder." --Steven 15:46, 30. Apr. 2020 (CEST) | ||
Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung der Einreichungen von Mitgliedern fest. (Karsten) | |||
* Vorschlag --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:52, 2. Sep. 2020 (CEST) | * Vorschlag --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 16:52, 2. Sep. 2020 (CEST) | ||
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* der 29.2. könnte juristisch anfechtbar sein, weil es den nur in Schaltjahren gibt | * der 29.2. könnte juristisch anfechtbar sein, weil es den nur in Schaltjahren gibt | ||
* [[Diskussion:Beitragsordnung#§8_Kündigungsfrist]] | * [[Diskussion:Beitragsordnung#§8_Kündigungsfrist]] | ||
Ausformuliert (Karsten): | |||
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Etwaige Kündigungsfristen werden druch die von der Mitgliedversammlung beschlossenen Beitragsordung bestimmt. | |||
== Familienmitgliedschaft (Beitragsordng....zu ändern evtl §3.1, §11?) == | == Familienmitgliedschaft (Beitragsordng....zu ändern evtl §3.1, §11?) == | ||
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Mitglied sollte auch aus "sonstigem Grund" nach schriftlicher Abmahnung durch die MV aus dem Verein ausgeschlossen werden können. (Beispiel: Diebstahl aus der Getränkekasse) --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 23:54, 4. Mai 2020 (CEST) | Mitglied sollte auch aus "sonstigem Grund" nach schriftlicher Abmahnung durch die MV aus dem Verein ausgeschlossen werden können. (Beispiel: Diebstahl aus der Getränkekasse) --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 23:54, 4. Mai 2020 (CEST) | ||
Halte ich in derart pauschaler Form für sehr fragwürdig...denke es wär wenn sinnvoller §4 um Verstöße gegen Hausordnung (und Gesetz?) zu erweitern (Karsten) | |||
== Möglichkeit der Erhebung einer Investitionsumlage bis 500€ pro Mitglied == | == Möglichkeit der Erhebung einer Investitionsumlage bis 500€ pro Mitglied == | ||
Der Beschluss zur Erhebung einer Investitions Umlage muss in einer MGV mit einer 2/3 (75%) Mehrheit beschlossen werden.Die Umlage darf nur für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben verlangt werden. Unschädlich ist neben der zeitnahen Verwendung der Mittel auch die Ansparung für künftige Investitionsvorhaben im Rahmen von nach '''§ 62 Abs. 1 Nr. 1 – 4 AO''' zulässigen Rücklagen und die Verwendung für Tilgungen von Darlehen, die für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen worden sind. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (Steven ) | Der Beschluss zur Erhebung einer Investitions Umlage muss in einer MGV mit einer 2/3 (75%) Mehrheit beschlossen werden.Die Umlage darf nur für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben verlangt werden. Unschädlich ist neben der zeitnahen Verwendung der Mittel auch die Ansparung für künftige Investitionsvorhaben im Rahmen von nach '''§ 62 Abs. 1 Nr. 1 – 4 AO''' zulässigen Rücklagen und die Verwendung für Tilgungen von Darlehen, die für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen worden sind. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (Steven ) |