Diskussion:Satzung revised: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorschläge:
Vorschläge:
* Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen Amstszeit erlauben um den Termin festhalten zu können. Nachteil: evtl kompliziert / schwieriger nachzuvollziehen
* Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen Amstszeit erlauben um den Termin festhalten zu können. Nachteil: evtl kompliziert / schwieriger nachzuvollziehen
* Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres
* Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres
   
   
   
   
== Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) ==
== Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15) ==
   
   
  Eine einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 23% Prozent der Mitglieder anwesend sind.
  Eine einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 23% Prozent der Mitglieder anwesend sind.

Version vom 29. April 2020, 19:33 Uhr

In den letzten Jahren haben sich ein paar Punkte der Satzung als etwas ungenau oder suboptimal formuliert herausgestellt. Auch brachte die ad-hoc Bearbeitung bei der letzten Satzungsänderung 2017 neue Fehler mit sich. Ziel dieser Seite ist es diese zu korrigieren und weitere Fehler durch überhastetes gemeinsames editieren zu vermeiden.

Die Punkte sollen auf dem Plenum durchgesprochen werden und daraus dann ein Vorschlag für eine überarbeitete Version der Satzung entstehen über den wiederum beim Plenum diskutiert und ggf bei Streitpunkten abgestimmt werden kann, bevor sie zur endgültigen Abstimmung auf der MGV vorgelegt wird.

Bitte die eigentliche Seite nicht - oder nur in Abstimmung mit mir (Karsten) bearbeiten. Für Erläuterungen oder um eigenen Anmerkungen zu verfassen verwendet bitte die Diskussions-Seite.

Bitte die eigentliche Seite nicht - oder nur in Abstimmung mit mir (Karsten) bearbeiten. Eigenen Anmerkungen bitte hier mit Nutzerkennung hinterlassen.

Kritikpunkte

Interval für Vorstandsämter (§8)

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Die aktuelle Regelung sorgt zwangfsläufig dafür, dass sich die Vorstandswahlen immer weiter nach hinten verschieben (da immer mindestens ein Jahr vergangen sein muss). Viele Mitglieder würden aber einen weitestgehend festen Zeitpunkt bevorzugen. Das war auch die ursprüngliche Intention, was an der formulierung "möglichst im zweiten Quartal" (§) ersichtlich ist.

Vorschläge:

  • Toleranzen in die Amtszeiten einbauen, die auch ein Unterschreiten der vorgesehen Amstszeit erlauben um den Termin festhalten zu können. Nachteil: evtl kompliziert / schwieriger nachzuvollziehen
  • Meiner Ansicht nach besser: Den Amtsbeginn auf einen festen Termin legen und die Wahlen immer davor legen. Also z.B. Amtsbeginn am 1.7. des Wahljahres


Anwesenheitszahlen für Mitgliederversammlung (§13, $15)

Eine einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 23% Prozent der Mitglieder anwesend sind.
 

Da "Mitglieder" hier nicht genauer ausgeführt wird, sind neben den (stimmberechtigten) Vollmitgliedern auch die "Unterstützer" mitgerechnet werden, was zu einer schwer zu erreichenden Anforderung führt.

Vorschlag: "der Mitglieder" durch "der ordentlichen Mitglieder" ersetzen

Kündigungsfristen

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur halbjährlich zum 30.9. oder 29.2. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
 

Einige Mitglieder sind der Meinung, wir könnten uns inzwischen weniger Strenge Fristen erlauben und wir würden damit evtl potentielle Mitglieder abschrecken.

Vorschläge:

  • vllt erstmal auf Plenum oder per Online-Umfrage allgemeines Meinungsbild einholen.
  • Man könnte den Teil evtl in die Beitragsordung auslagern, um das Erforderniss einer Satzungsänderung hierfür zu einem späteren Zeitpunkt zu umgehen

Familienmitgliedschaft (Beitragsordng....zu ändern evtl §3.1, §11?)

Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr.

Wir bieten bei den Beitrittsoptionen die möglichkeit zu einer Familienmitgliedschaft. Dabei ist aber nicht konkret beschrieben wie zu verfahren ist. Außerdem wurde bei der letzten Mitgliederversammlung die Frage aufgebracht, ob in dem Fall nicht auch alle Kinder über eine Stimme verfügen würden.

Vorschlag: Konkretes Vorgehen (Anträge) in Beitragsordnung genauer erläutern. In der Satzung festhalten dass eine Familienmitgliedschaft maximal 2 Stimmen abdeckt?

Fehlende Pflicht für Wahldurchführungspunkt (§10, §12)

Als vor ein paar Jahren ein ad-hoc update an der Satzung gemacht wurde, das erlauben sollte, Wahlen nur bei Bedarf abzuhalten wurde ein Fehler gemacht: § 12 Vorstandswahlen wurde so abgeändert, dass nur eine Wahl durchgeführt wird, "wenn sich nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied für eine Neuwahl ausspricht". Allerdings ist die Vorstandswahl als solche kein fester Punkt der Tagesordnung und kann wegen der Anforderungen in §14 (siehe unten) eigentlich nicht durch Mitglieder nachgeholt werden.

Vorschlag: "Vorstandswahl" fest auf die Tagesordnung unter §10 aufnehmen.

Einreichung Tagesordungspunkte durch Mitglieder (§14)

Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.

Das ist schwierig da im Grunde erst mit der Einladung dazu aufgefordert wird und danach die Vorgabe im Grunde nichtmehr eingehalten werden kann.

Vorschlag: Frist vor eigentlicher einladung zur aufforderung für Tagesordungspunkte einbauen oder immer eine Vorabtagesordung und fristgerecht später eine mit ggf. eingegangnen Mitgliederstimmen fordern.

DSVGO

Entsprechende Hinweise könnten in die Satzung eingefügt werden. Laut Leitfaden (quelle raussuchen) genügt es aber im Rahmen des Mitgliedsantrags zu informieren.

Vorschlag: muss noch genauer eruiert werden ob das Sinn macht