Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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4.547 Bytes hinzugefügt ,  12. April 2017
geändert am 12.4.2017 auf der Mitgliederversammlung
(geändert am 12.4.2017 auf der Mitgliederversammlung)
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=== § 1 Nr. 2 ===
=== § 1 Nr. 2 ===


Der Verein hat seinen Sitz in Aschaffenburg. Der Verein wurde am 8.4.2015 errichtet.
Der Verein hat seinen Sitz in Aschaffenburg. Der Verein wurde am 08.04.2015 errichtet.


=== § 1 Nr. 3 ===
=== § 1 Nr. 3 ===
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Zweck des Vereins sind die Förderung der Volksbildung, Erziehung, sowie Kunst & Kultur im technisch-kreativen Bereich. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch:  
Zweck des Vereins sind die Förderung der Volksbildung, Erziehung, sowie Kunst & Kultur im technisch-kreativen Bereich. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch:  
* Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Vereinszwecks, wie z.B. gemeinschaftlich genutzter Werkstatt  
    * Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Vereinszwecks, wie z.B. gemeinschaftlich genutzter Werkstatt  
* Anschaffung, Bau und Betrieb von geeigneten Werkzeugen und Hilfsmitteln, Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren Archiven und Wissensdatenbanken im Internet  
    * Anschaffung, Bau und Betrieb von geeigneten Werkzeugen und Hilfsmitteln, Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren Archiven und Wissensdatenbanken im Internet  
* Treffen, Veranstaltungen und Seminare für Erwachsenen- und Jugendbildung  
    * Treffen, Veranstaltungen und Seminare für Erwachsenen- und Jugendbildung  
* Zusammenarbeit mit Vereinen und Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung  
    * Zusammenarbeit mit Vereinen und Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung  
* Hilfestellung und Beratung von Verbrauchern in Bezug auf technische Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Mitglieder  
    * Hilfestellung und Beratung von Verbrauchern in Bezug auf technische Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Mitglieder  
* Unterstützung von kulturellen und Bildungs-Einrichtungen in geeigneten Fragestellungen
    * Unterstützung von kulturellen und Bildungs-Einrichtungen in geeigneten Fragestellungen


=== § 2 Nr. 2 ===
=== § 2 Nr. 2 ===
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=== § 2 Nr. 3 ===
=== § 2 Nr. 3 ===


Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.


=== § 2 Nr. 4 ===
=== § 2 Nr. 4 ===


Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.


=== § 2 Nr. 5 ===
=== § 2 Nr. 5 ===


Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
Der Vorstand / Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.
 
Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der Vorstand gem. § 26 BGB zuständig.
 
=== § 2 Nr. 6 ===
 
Der Vorstand / Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.
 
=== § 2 Nr. 7 ===
 
Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten.  Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandspauschalen festsetzen.
 
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.


== § 3 Erwerb der Mitgliedschaft ==
== § 3 Erwerb der Mitgliedschaft ==
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Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.


== § 12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ==
== § 12 Vorstandswahlen ==
Die Vorstandswahl wird nach folgendem Ablaufplan durchgeführt:
<ol style="list-style-type: lower-alpha;">
<li><p>Vorstellung der aktuellen Vorstandsmitglieder mit deren Posten und daraus resultierenden Verantwortlichkeiten.</p></li>
<li><p>Aufklärung über organisatorische und ggf. finanzielle Folgen von Neuwahlen.</p></li>
<li><p> Schriftliche Abstimmung über Durchführung der Neuwahl des Vorstands - wenn sich nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied für eine Neuwahl ausspricht, bleiben alle derzeitigen Vorstandsmitglieder in ihrem Amt.</p></li>
<li><p>Die Wahl findet in 4 Durchgängen statt.  Ein Durchgang pro Amt in der Reihenfolge: 1.Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister. Lehnt jemand sein Amt ab, wird die Abstimmung dieses Amtes wiederholt. </p></li>
<li><p>Über die genaue Durchführung (z.B. freie Wahlen oder nur aufgestellte Kandidaten) wird vor Ort entschieden.</p></li></ol>
 
 
== § 13 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ==


Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
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Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu Ändernde Bestimmung anzugeben.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu Ändernde Bestimmung anzugeben.


== § 13 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung ==
== § 14 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung ==


Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
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Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.
Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.


== § 14 Außerordentliche Mitgliederversammlungen ==
== § 15 Außerordentliche Mitgliederversammlungen ==


Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung 23% aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 10, 11, 12 und 13 entsprechend.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung 23% aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 10, 11, 12 und 13 entsprechend.


== § 15 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung ==
== § 16 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung ==


=== § 15 Nr. 1 ===
=== § 16 Nr. 1 ===


Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.


=== § 15 Nr. 2 ===
=== § 16 Nr. 2 ===


Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe zu verwenden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe zu verwenden.
Ende der Satzung
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=== Anmerkungen ===
* Die Satzung basiert auf der Mustervorlage der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (siehe Unten), die im Gegensatz zu der Vorlage des BMJV modulerer gestaltet ist. Inhaltlich haben wir (Jonas, Karsten) die Satzung entsprechend der Unten Aufgeführten Beispielssatzungen ausgerichtet (Bei Unterschieden hauptsächlich Stratum 0 und backspace als Referenz). Bei Unklarheiten in Bezug auf Formulierungen oder die rechtliche Situation wurde der "Leitfaden zum Vereinsrecht" vom  BMJV konsultiert.
* [[zwecksammlung|Kopie der Seite zur Zweckbestimmung]]
* Unklare Punkte, wie die Art der Einladungen und passive Mitglieder wurden in der alten Github-Wiki, in der FB-Gruppe und beim Stammtisch diskutiert und beschlossen.
* § 15 Nr. 2 wurde entsprechend der Wünsche von Finanzamt abgeändert (Mindestens Empfänger des Vermögens oder Verwendungszweck müssen EXAKT bestimmt werden)
=== Als Basis Verwendete Mustervorlage ===
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (s.U.) Obefinanzdirektion Niedersachsen (s.U.)
===Infos===
* [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.html Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Paragraph 52 Abgabenordnung Gemeinnützigkeit]
* [http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67744&_psmand=110 Oberfinanzdirektion Niedersachsen]
=== Beispiele ===
* [https://github.com/stratum0/stratum0-dokumente/blob/dokumente/Satzung.tex Stratum 0 aktuell]
* [https://stratum0.org/wiki/Arbeitsgruppe:_Satzung Stratum 0 (Arbeitsgruppe alt)]
* [http://www.hackerspace-ffm.de/wiki/index.php?title=Satzung FFM]
* [https://www.hackerspace-bamberg.de/Satzung Backspace]<br />
* [https://www.hackerspace-bremen.de/satzung/ Bremen]<br />
* [http://hackerspace-bielefeld.de/wp-content/uploads/2012/06/Mitgliederversammlung_31.01.2012.pdf Nichtexistente Stadt. Bitte nicht anklicken.]<br />
* [http://www.chaotikum.org/offizielles:unsere_satzung Chaotikum Lübeck]<br />
* [https://raumzeitlabor.de/verein/satzung/ RaumZeitLabor Mannheim]<br />
* [https://warpzone.ms/wiki/_media/orga:satzung_2013.pdf Warpspace Münster]
[[Category:Verein]]


Ende der Satzung
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415

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