846
Bearbeitungen
A3f (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Zero (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
=== § 2 Nr. 1 === | === § 2 Nr. 1 === | ||
Zweck des Vereins sind die Förderung der Volksbildung, Erziehung, sowie Kunst & Kultur im technisch-kreativen Bereich. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch: * Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Vereinszwecks, wie z.B. gemeinschaftlich genutzter Werkstatt * Anschaffung, Bau und Betrieb von geeigneten Werkzeugen und Hilfsmitteln, Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren Archiven und Wissensdatenbanken im Internet * Treffen, Veranstaltungen und Seminare für Erwachsenen- und Jugendbildung * Zusammenarbeit mit Vereinen und Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung * Hilfestellung und Beratung von Verbrauchern in Bezug auf technische Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Mitglieder * Unterstützung von kulturellen und Bildungs-Einrichtungen in geeigneten Fragestellungen | Zweck des Vereins sind die Förderung der Volksbildung, Erziehung, sowie Kunst & Kultur im technisch-kreativen Bereich. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch: | ||
* Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Vereinszwecks, wie z.B. gemeinschaftlich genutzter Werkstatt | |||
* Anschaffung, Bau und Betrieb von geeigneten Werkzeugen und Hilfsmitteln, Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren Archiven und Wissensdatenbanken im Internet | |||
* Treffen, Veranstaltungen und Seminare für Erwachsenen- und Jugendbildung | |||
* Zusammenarbeit mit Vereinen und Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung | |||
* Hilfestellung und Beratung von Verbrauchern in Bezug auf technische Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Mitglieder | |||
* Unterstützung von kulturellen und Bildungs-Einrichtungen in geeigneten Fragestellungen | |||
=== § 2 Nr. 2 === | === § 2 Nr. 2 === |
Bearbeitungen