Diskussion:Satzung revised: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 134: Zeile 134:
== Ergänzung zu § 4 Beendigung der Mitgliedschaft ==
== Ergänzung zu § 4 Beendigung der Mitgliedschaft ==


Mitglied sollte auch aus "sonstigem Grund" nach schriftlicher Abmahnung durch die MV aus dem Verein ausgeschlossen werden können. --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 23:54, 4. Mai 2020 (CEST)
Mitglied sollte auch aus "sonstigem Grund" nach schriftlicher Abmahnung durch die MV aus dem Verein ausgeschlossen werden können. (Beispiel: Diebstahl aus der Getränkekasse) --[[Benutzer:Fraxinas|Fraxinas]] ([[Benutzer Diskussion:Fraxinas|Diskussion]]) 23:54, 4. Mai 2020 (CEST)


== Möglichkeit der Erhebung einer Investitionsumlage bis 500€ pro Mitglied ==
== Möglichkeit der Erhebung einer Investitionsumlage bis 500€ pro Mitglied ==
Der Beschluss zur Erhebung einer Investitions Umlage muss in einer MGV mit einer 2/3 (75%) Mehrheit beschlossen werden.Die Umlage darf nur für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben verlangt werden. Unschädlich ist neben der zeitnahen Verwendung der Mittel auch die Ansparung für künftige Investitionsvorhaben im Rahmen von nach '''§ 62 Abs. 1 Nr. 1 – 4 AO''' zulässigen Rücklagen und die Verwendung für Tilgungen von Darlehen, die für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen worden sind. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (Steven )
Der Beschluss zur Erhebung einer Investitions Umlage muss in einer MGV mit einer 2/3 (75%) Mehrheit beschlossen werden.Die Umlage darf nur für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben verlangt werden. Unschädlich ist neben der zeitnahen Verwendung der Mittel auch die Ansparung für künftige Investitionsvorhaben im Rahmen von nach '''§ 62 Abs. 1 Nr. 1 – 4 AO''' zulässigen Rücklagen und die Verwendung für Tilgungen von Darlehen, die für die Finanzierung von Investitionen aufgenommen worden sind. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. (Steven )

Navigationsmenü