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Version vom 20. November 2015, 21:14 Uhr von Dg3hda (Diskussion | Beiträge)
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können bzw sollten wir vllt noch reinschreiben, dass ein verlust der schlüssel unverzüglich zu melden ist? --MaesterK (Diskussion) 13:00, 20. Nov. 2015 (CET)

Ich ich finde nicht daß ein korrekter, echter, aber beschädigter Schlüssel Grund zur Einbehaltung der Kaution sein sollte (Funktion, 2.2). (Hendrik uneingeloggt)

Werde den Teil mit der unverzüglichen Meldung noch ergänzen. Und ich denke schon, dass die Einbehaltung der Kaution bei funktional beeinträchtigender Beschädigung nötig ist, schließlich muss dann ein neuer Schlüssel angefertigt werden. Die Vereinskasse mit den Schlüsselanfertigungen zu verschonen ist ja der grundlegende Gedanke der Kaution. VG Patrick

Ich denke es geht eigentlich eher ums verdampfen von Schlüsseln, damit Sie ned hergegeben werden denn um Beschädigungen. Sagen wir bei Beschädigung Teileinbehalt. Ist eingentlich schon ein Menüpunkt keine Weitergabe drin? (Edit sagt: Ah ja is) Dg3hda (Diskussion) 21:13, 20. Nov. 2015 (CET)

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