können bzw sollten wir vllt noch reinschreiben, dass ein verlust der schlüssel unverzüglich zu melden ist? --MaesterK (Diskussion) 13:00, 20. Nov. 2015 (CET)
Ich ich finde nicht daß ein korrekter, echter, aber beschädigter Schlüssel Grund zur Einbehaltung der Kaution sein sollte (Funktion, 2.2). (Hendrik uneingeloggt)