Zwecksammlung

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Vereinszweck

  • Allen in der Satzung angegebenen Zwecken muss nachgekommen werden, sonst kann verein die Gemeinnützigkeit verlieren!
  • Umgekehrt blüht das gleiche, wenn sich der Verein zu sehr für Zwecke engagiert, die nicht in der Satzung stehen!
  • Verwirklichung soll/muss in der Satzung “erklärt” werden
  • “Wissenschaft u Forschung” kommt zwar in einigen Satzungen vor - es erscheint aber ziemlich fraglich, ob Hackerspaces wirklich in der Richtung tätig sind

Vorschläge

  • Ahmad
  • Hendrik: Zweck des Vereins sind die Förderung der Volksbildung, Erziehung, Kunst & Kultur im technisch-kreativen Bereich. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch:
    • Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Vereinszwecks, wie z.B. gemeinschaftlich genutzter Werkstatt
    • Anschaffung, Bau und Betrieb von geeigneten Werkzeugen und Hilfsmitteln, Bereitstellung von gemeinschaftlich nutzbaren Archiven und Wissensdatenbanken im Internet
    • Treffen, Veranstaltungen und Seminare für Erwachsenen- und Jugendbildung
    • Zusammenarbeit mit Vereinen und Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung
    • Hilfestellung und Beratung von Verbrauchern in Bezug auf technische Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Mitglieder
    • Unterstützung von kulturellen und Bildungs-Einrichtungen in geeigneten Fragestellungen
  • Jonas
  • Karsten: Zweck des Vereins sind die Förderung der Volksbildung, Kunst & Kultur, sowie der Verbraucherberatung. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch:
    • Bereitstellung von Räumlichkeiten im Sinne des Vereinszwecks, wie z.B. Werkstatt
    • Anschaffung und Bau von Werkzeugen und Hilfsmitteln jeglicher Art
    • Regelmäßige Treffen, Veranstaltungen und Seminare
    • Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen
    • Austausch mit Vereinen und Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung
    • Hilfestellung und Beratung von Verbrauchern in Bezug auf technische Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Mitglieder
  • Stefan

Verwendbare Gemeinnützige Zwecke aus Paragraph 52 AO

  • Wissenschaft und Forschung (1)
  • Kunst und Kultur (5)
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl Studentenhilfe (7)
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (13)
  • Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (16)
  • Krimalprävention (20)

Beispiele

Beispiele

  • Wissenschaft und Forschung & Kunst und Kultur
    • chaotikum lübeck: Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, sowie Kunst und Kultur auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und des Umgangs mit Technologie im allgemeinen.
    • warpzone münster: Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben der Forschung, Wissenschaft Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur oder führt diese durch.
    • stratum 0 braunschweig: Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern.
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl Studentenhilfe
    • hackerspace bremen: Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung, welche durch Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch interdisziplinären Wissenaustausch durchgeführt wird.
    • raumzeitlabor mannheim: Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe.
    • stratum 0: Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit, sowie Aufklärung über kritische Betrachtung von Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien.
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
  • Krimalprävention
    • stratum 0: Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverabeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verahltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kritischen Handlungsweisen


Zwecke diverser Hackerspace-Vereine inkl Verwirklichung

müsste in einheitliches layout formatiert werden.. (parteipolitisch und weltanschaulich neutral)


stratum(Braunschweig)

zwecke -förderung der Erziehung und Volksbildung -Informations- und Medienkompetenz (breite Öffentlichkeit) -Kunst und Kultur (durch schöpferischen Umgang mit Technologie) -„Kriminalprävention“, sicherer Umgang u angemessene Verhaltensweisen mit digitaler Informationstechnik durch Aufklärung

Verwirklichung durch -bereitstellung und pflege von Räumlichkeit u nötige Infrastruktur -organisation und Durchführung von (lokalen) Zusammenkünften -öffentlichkeitsarbeit -zusammenarbeti und Austausch mit nationalen und internationalen Gruppierungen mit vereinbaren zielen


hackerspace ffm (evtl nicht gemeinnützig)

zweck ▪ 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Meinungs- und Wissensaustausch über Informations- und Kommunikationsmedien sowie über die zugrundeliegende Technik allgemein. Auf diese Weise sollen Kultur, Computerkunst, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: ▪ 1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen ▪ 2. Veranstaltung und/oder Förderung von Kongressen, Konferenzen und virtuellen Zusammenkünften ▪ 3. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und die langfristige nachhaltige Technologiefolgenabschätzung ▪ 4. Gemeinsamer Spaß an technischem Gerät


sublab Leipzig

2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der folgenden Mittel: • Aufbau einer Begegnungsstatte fur Veranstaltungen, Experimente, kommunikativem ¨ Austausch, etc. • Regelmaßige ¨ offentliche Treffen und Informationsveranstaltungen ¨ • Veranstaltungen und/oder Forderung internationaler Kongresse, Treffen ¨ • Offentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien ¨ • Forderung des sch ¨ opferisch-kritischen Umgangs mit Technologie ¨ • Bildung und Weiterbildung zu technischen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Moglich- ¨ keiten fur die Mitglieder. setzt sich der Verein ein fur die F ¨ orderung von: ¨ • Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der Praambel an- ¨ gesprochenen Themen, insbesondere der digitalen Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgefuhrt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierraume und -projekte sowie Informationsaustausch. ¨ 1 Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie durch Einflusse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst. • Internationaler Gesinnung und Volkerverstandigung (AO ¨ §52 2.13.) durch Austausch mit ahnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und Projekten. • Kriminalpravention (AO ¨ §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklarung ¨ uber rechtliche Grunds ¨ atze, angemessene ¨ Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen • Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu Themmen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralitat, ¨ freie und offene Software, etc.


backspace bamberg

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Meinungs- und Wissensaustausch über Informations- und Kommunikationsmedien sowie über die zu Grunde liegende Technik allgemein. Weiterhin die Förderung des autodidaktischen Lernens, des Wissensaustausches, sowie der Erwachsenen- und Jugendbildung. Auf diese Weise sollen Kultur, Computerkunst, Bildung und Wissenschaft gefördert werden. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden: ▪ Schaffung einer in allen u.g. Bereichen förderlichen Infrastruktur (Werkstatt, Hard- und Softwarebereitstellung) ▪ Regelmäßige Treffen und Informationsveranstaltungen ▪ Veranstaltung und/oder Förderung von Kongressen, Konferenzen und virtuellen Zusammenkünften ▪ Lernen durch Lehren als zentrales Weiterbildungselement. Im Mittelpunkt steht das Schaffen einer Stuktur, welche den selbstständigen Erwerb von Wissen und die Entwicklung der Fähigkeiten zur Wissensvermittlung fördert. ▪ Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Bereich Medienkompetenz. Beispielsweise Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen. ▪ Schaffung eines modernen Datenschutzbewusstseins. Unter Anderem durch öffentliche Vorträge und Diskussionsrunden zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen im Hinblick auf das Recht zur informationellen Selbstbestimmung. ▪ Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen. Exemplarisch die künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten. ▪ Seminare zur Funktionsweise und Entwicklung von elektronischen und informationstechnischen Systemen. Insbesondere durch die Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Arbeitsmitteln. ▪ Vorführung von Filmen, insbesondere Dokumentationen, Aufzeichnungen von Vorträgen und Live-Streaming von Veranstaltungen.


hackerspace bremen

§ 2 – Zweck und Gemeinnützigkeit des Verein 1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung, welche durch Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch interdisziplinären Wissensaustausch durchgeführt wird. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a) Regelmäßige öffentliche Treffen sowie Vorträge, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen,
b) Unterstützung von Jugendarbeit,
c) Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien,
d) Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen ähnlicher Zielsetzung,
e) Hilfestellung und Beratung bei technischen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder,
f) Einrichten eines offenen Ortes zum Erfahrungsaustausch,
g) Anschaffung und Bau von Werkzeugen und Hilfsmitteln jeglicher Art. 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

chaotikum Lübeck § 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze 1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, sowie der Kunst und Kultur auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. a. Regelmäßige öffentliche Treffen und Veranstaltungen. b. Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit, Medienkompetenz. c. Projekte zur Förderung/Bildung/Erziehung der Jugend in o.g. Bereichen, z.B. angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen etc. d. Vernetzung von bestehenden Gruppen, z.B. User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc. e. Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im Sinne des Satzungszwecks; u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors. f. Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik und neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch ▪ Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen, ▪ Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume und ▪ Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä. 2. Der Verein ist nicht parteigebunden und außerdem ethnisch sowie konfessionell neutral.


raumzeitlabor mannheim

§2 Zweck des Vereins und Zweckverwirklichung . Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. . Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. Lernen durch Lehren als zentrales Weiterbildungselement. Im Mittelpunkt steht das Schaffen einer Umgebung, welche den selbstständigen Erwerb von Wissen und die Entwicklung der Fähigkeiten zur Wissensvermittlung fördert. 2. Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Bereich Medienkompetenz. Beispielsweise Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen. 3. Schaffung eines modernen Datenschutzbewusstseins. Unter Anderem durch öffentliche Vorträge und Diskussionsrunden zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen im Hinblick auf das Recht zur informationellen Selbstbestimmung. 4. Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen. Exemplarisch die künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten. 5. Seminare zur Funktionsweise und Entwicklung von elektronischen und informationstechnischen Systemen. Insbesondere durch die Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Arbeitsmitteln. 6. Tagungen zur Vernetzung von Interessengruppen (sog. User-Groups) und Einzelpersonen zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. 7. Vorführung von Filmen, insbesondere Dokumentationen, Aufzeichnungen von Vorträgen und Live-Übertragungen von Veranstaltungen.

warpzone Münster

Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben der Forschung, Wissenschaft, Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur oder führt diese durch. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: 1. Veranstaltung von Konferenzen und Bildung von Arbeitsgruppen zum Austausch von Wissen in den Bereichen: Informations- und Kommunikationstechnik in Soft- und Hardware. 2. Organisation von Vorträgen und Diskussionen wissenschaftlicher Art im Bereich Datenschutz, Kommunikation und aktueller Probleme der Informatik. 3. Veranstaltung mehrtägiger Workshops zur Bearbeitung vorgegebener Aufgabenstellungen speziell auch für Jugendliche. 4. Kunst und Kultur durch Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallation. 5. Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen ähnlicher Zielsetzung.