Diskussion:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schaffenburg
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(kein Unterschied)

Version vom 2. September 2020, 14:58 Uhr

Beitragsordnung Revisionsvorschlag

Änderungen sind der Titel von §1, die kompletten §§6 und 7 und fett markiertes --Fraxinas (Diskussion) 15:58, 2. Sep. 2020 (CEST)

§1 Höhe der Beiträge -> §1 Höhe der finanziellen Beiträge

  1. Der finanzielle Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. Fördermitglieder (Unterstützer) zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 1,41 Euro pro Monat / entsprechend 16,92 Euro pro Jahr.
  2. Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 15€ pro Monat / entsprechend 180 Euro pro Jahr zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
  3. Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr. Eine Familienmitgliedschaft beeinhaltet maximal das Stimmrecht wie 2 ordentliche Mitglieder.
  4. In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.

§2 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.

§3 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
  2. Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
  3. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 -> 12 Monate im Voraus entrichtet werden.

§4 Aufnahmegebühren

  1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

§5 Erstattungen

  1. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

§6 Beiträge in Form von Arbeitsleistungen

  1. Jedes aktive Mitglied ist halbjährlich zur Leistung von 15 Arbeitsstunden verpflichtet.
  2. Aktives Mitglied ist jedes Fördermitglied oder ordentliche Mitglied, das eine eigene Schließberechtigung besitzt oder mindestens 3 mal jährlich den Space besucht.
  3. Arbeitsleistungen können erbracht werden durch
    1. Putz- oder Aufräumdienst, verpflichtend mindestens 2x halbjährlich je 2h laut Intern:Putzplan, kann nicht durch andere Arbeitsleistungen ausgeglichen werden
    2. Umzugs-, Renovierungs- und Spaceausbauarbeiten
    3. die Durchführung von internen oder externen Kursen oder Workshops (Arbeitszeit = Vortragszeit * 2 als Vorbereitungszeit)
    4. Übernahme von regelmäßigen Aufgaben z.B. Getränkewart, Systemadministration, Maschinenbetreuung usw.
    5. Standdienste bei Veranstaltungen
  4. Über Ausnahmen z.B. in Prüfungsphasen, aus Altersgründen oder bei Behinderungen und Anrechnung von Stunden für besondere Aufgaben entscheidet der Vorstand
  5. Den Nachweis über ihre geleisteten Stunden führen die Mitglieder selbständig (Vorlage Pad) und legen diese unaufgefordert jährlich beim Schatzmeister vor

§7 Finanzieller Ausgleich

  1. Nicht erbrachte Arbeitsstunden müssen dem Verein mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
  2. EINER der halbjährlichen Putzdienste kann NICHT finanziell ausgeglichen werden und muss auf jeden Fall geleistet werden.

$8 Kündigungsfrist

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist zum Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

Kontodaten

IBAN: DE79 7955 0000 0011 9745 99
BIC: BYLADEM1ASA