Diskussion:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. September 2020, 14:58 Uhr
Beitragsordnung Revisionsvorschlag
Änderungen sind der Titel von §1, die kompletten §§6 und 7 und fett markiertes --Fraxinas (Diskussion) 15:58, 2. Sep. 2020 (CEST)
§1 Höhe der Beiträge -> §1 Höhe der finanziellen Beiträge
- Der finanzielle Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. Fördermitglieder (Unterstützer) zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 1,41 Euro pro Monat / entsprechend 16,92 Euro pro Jahr.
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 15€ pro Monat / entsprechend 180 Euro pro Jahr zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
- Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr. Eine Familienmitgliedschaft beeinhaltet maximal das Stimmrecht wie 2 ordentliche Mitglieder.
- In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 -> 12 Monate im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
§6 Beiträge in Form von Arbeitsleistungen
- Jedes aktive Mitglied ist halbjährlich zur Leistung von 15 Arbeitsstunden verpflichtet.
- Aktives Mitglied ist jedes Fördermitglied oder ordentliche Mitglied, das eine eigene Schließberechtigung besitzt oder mindestens 3 mal jährlich den Space besucht.
- Arbeitsleistungen können erbracht werden durch
- Putz- oder Aufräumdienst, verpflichtend mindestens 2x halbjährlich je 2h laut Intern:Putzplan, kann nicht durch andere Arbeitsleistungen ausgeglichen werden
- Umzugs-, Renovierungs- und Spaceausbauarbeiten
- die Durchführung von internen oder externen Kursen oder Workshops (Arbeitszeit = Vortragszeit * 2 als Vorbereitungszeit)
- Übernahme von regelmäßigen Aufgaben z.B. Getränkewart, Systemadministration, Maschinenbetreuung usw.
- Standdienste bei Veranstaltungen
- Über Ausnahmen z.B. in Prüfungsphasen, aus Altersgründen oder bei Behinderungen und Anrechnung von Stunden für besondere Aufgaben entscheidet der Vorstand
- Den Nachweis über ihre geleisteten Stunden führen die Mitglieder selbständig (Vorlage Pad) und legen diese unaufgefordert jährlich beim Schatzmeister vor
§7 Finanzieller Ausgleich
- Nicht erbrachte Arbeitsstunden müssen dem Verein mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
- EINER der halbjährlichen Putzdienste kann NICHT finanziell ausgeglichen werden und muss auf jeden Fall geleistet werden.
$8 Kündigungsfrist
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist zum Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.
Kontodaten
IBAN: DE79 7955 0000 0011 9745 99
BIC: BYLADEM1ASA