Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Öffnung ==
== Öffnung ==
Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen.
Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen.
Spontane Treffen und Veranstaltungen gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG.


== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht ==
== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht ==
mitglieder
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