Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Hausordnung wird im Wiki bereitgestellt und ausgehängt. Erstmalige Besucher werden auf den Aushang der Hausordnung und des JuSchG hingewiesen. Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V. akzeptiert das Mitglied bzw. der/die Besucher/in diese Hausordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.  
Diese Hausordnung wird im Wiki bereitgestellt und ausgehängt. Erstmalige Besucher werden auf den Aushang der Hausordnung und des JuSchG hingewiesen. Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V. akzeptiert das Mitglied bzw. der/die Besucher/in diese Hausordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.  
Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Vereins erfolgt auf eigene Gefahr.  
Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Vereins erfolgt auf eigene Gefahr.  
Das Vereinsheim in seiner Gesamtheit ist ein Gemeinschaftsraum. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen.
Das Vereinsheim in seiner Gesamtheit ist ein Gemeinschaftsraum. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen.
 
Änderungen an der Infrastruktur müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden.
Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. Es gelten insbesondere §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Spontane Treffen und Veranstaltungen gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG.  


== Jugendschutz ==
== Jugendschutz ==
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