mitglieder, vorstand
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Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. | Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. | ||
Die Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte geschieht stets auf eigene Gefahr. Mit der Hausordnung akzeptieren Mitglieder und Gäste, dass der Verein Schaffenburg e. V. für keinerlei Schäden jedweder Art haftet. | Die Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte geschieht stets auf eigene Gefahr. Mit der Hausordnung akzeptieren Mitglieder und Gäste, dass der Verein Schaffenburg e. V. für keinerlei Schäden jedweder Art haftet. | ||
Dem Verein gegenüber verursachte Sachschäden sind unabhängig von allen anderen Leistungen und Ansprüchen zu betrachten. So können z. B. geleistete Spenden nicht zum Abgelten von Schäden verwendet werden. | |||
Qualität und Quantität von Ersatzleitungen werden bei unmöglicher Definition durch verlässliche, neutrale Quelle(n) vom Vorstand, unter Abstimmung mit fachlich versierten Mitgliedern, festgelegt. Ziel hierbei ist die Gleichwertigkeit festzustellen und einen adequaten Ersatz oder Reparatur zu gewährleisten. | |||
== Lärmschutz == | == Lärmschutz == |