mitglieder, vorstand
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Im Ausnahmefall kann der Vorstand eine Übernachtung genehmigen, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Diese Regelung ist allerdings zeitlich auf ein verlängertes Wochenende begrenzt. | Im Ausnahmefall kann der Vorstand eine Übernachtung genehmigen, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Diese Regelung ist allerdings zeitlich auf ein verlängertes Wochenende begrenzt. | ||
== Nutzung der Küche == | == Nutzung der gemeinschaftlichen Küche und Toiletten == | ||
Die | Die Küche und Toiletten werden neben dem Verein auch von den anderen Mietern genutzt und sind in jedem Fall hygienisch zu hinterlassen. Verdorbene oder abgelaufene Nahrungsmittel im Kühlschrank sind zu entsorgen. Nach der Nutzung von Geräten müssen diese sauber hinterlassen werden. Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt. | ||
In der Toilette darf nur das dafür vorgesehene Toilettenpapier entsorgt werden und auch hier ist für die nötige Hygiene Sorge zu tragen. | |||
Von Mitgliedern oder Besuchern verursachte Schäden an den gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen schnellstmöglich beim Vorstand angezeigt werden. Es gelten die gesetzesüblichen Haftungsbedingungen. | |||
== Speisen und Getränke == | == Speisen und Getränke == |