mitglieder, vorstand
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== Zugang == | == Zugang == | ||
Der Zugang | Der Zugang muss für jedes Mitglied ermöglicht werden. Hierzu wird ein elektronisches Schließsystem entwickelt, das es jedem Mitglied ermöglicht, die Türen zu öffnen. Der Zugang für ein Mitglied kann eingeschränkt werden, wenn Mitgliedsbeiträge ausstehen oder Hausverbote bestehen. Wenn eine Veranstaltung angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder. | ||
== Öffnung == | == Öffnung == | ||
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== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht == | == Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht == | ||
Für den Verschluss der Räume und der Haustür sowie das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist | Für den Verschluss der Räume und der Haustür sowie das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung & Geräte (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, sollte es sich um das letzte Mitglied handeln. | ||
== Übernachtungen == | == Übernachtungen == | ||
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== Nutzung der gemeinschaftlichen Küche und Toiletten == | == Nutzung der gemeinschaftlichen Küche und Toiletten == | ||
Die Küche und Toiletten | Die Küche und Toiletten sind in jedem Fall hygienisch zu hinterlassen. Verdorbene oder abgelaufene Nahrungsmittel im Kühlschrank sind zu entsorgen. Nach der Nutzung von Geräten müssen diese sauber hinterlassen werden. Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt. | ||
In der Toilette darf nur das dafür vorgesehene Toilettenpapier entsorgt werden und auch hier ist für die nötige Hygiene Sorge zu tragen. | In der Toilette darf nur das dafür vorgesehene Toilettenpapier entsorgt werden und auch hier ist für die nötige Hygiene Sorge zu tragen. | ||
Von Mitgliedern oder Besuchern verursachte Schäden an den gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen schnellstmöglich beim Vorstand angezeigt werden. Es gelten die gesetzesüblichen Haftungsbedingungen. | Von Mitgliedern oder Besuchern verursachte Schäden an den gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen schnellstmöglich beim Vorstand angezeigt werden. Es gelten die gesetzesüblichen Haftungsbedingungen. | ||
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== Reinigung == | == Reinigung == | ||
Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Besucher haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) sauber zu hinterlassen | Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Besucher haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) sauber zu hinterlassen. | ||
== Müllentsorgung == | == Müllentsorgung == | ||
Nach jedem Aufenthalt ist jedes Mitglied verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten Müll, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll. Die Mülltrennung nach den üblichen gesetzlichen Normen ist einzuhalten. Durch die Abflussleitungen dürfen unter keinen Umständen Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. | Nach jedem Aufenthalt ist jedes Mitglied verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten Müll, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll. Die Mülltrennung nach den üblichen gesetzlichen Normen ist einzuhalten. Durch die Abflussleitungen dürfen unter keinen Umständen Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. | ||
Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten mitgenommen und in die | Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten, sowie aller Müll mit Lebensmittelresten mitgenommen und in die vereinseigenen Mülltonnen gebracht werden. Müll darf nicht über mehrere Tage liegen bleiben. | ||
== Hausrecht == | == Hausrecht == | ||
Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden. | Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n bzw. mehrere von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden. | ||
== Haftung == | == Haftung == | ||
Mitglieder sowie Gäste haften für erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. | Mitglieder sowie Gäste haften für erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. Sämtliche Personen sind während Aufenthalt und Nutzung der Einrichtungen nicht über den Verein versichert. | ||
Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. | Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. | ||
Die Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte geschieht stets auf eigene Gefahr. Mit der Hausordnung akzeptieren Mitglieder und Gäste, dass der Verein Schaffenburg e. V. für keinerlei Schäden jedweder Art haftet. | Die Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte geschieht stets auf eigene Gefahr. Mit der Hausordnung akzeptieren Mitglieder und Gäste, dass der Verein Schaffenburg e. V. für keinerlei Schäden jedweder Art haftet. | ||
== Lärmschutz == | == Lärmschutz == | ||
Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden toleriert wird | Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden und den Nachbarn toleriert wird. | ||
== Brandschutz == | == Brandschutz == | ||
Jedes Mitglied muss alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern. Insbesondere ist auf Rauchen | Jedes Mitglied muss alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern. Insbesondere ist auf Rauchen & offenes Feuer zu verzichten. Es werden Feuerlöscher vorgehalten, mit denen Mitglieder Entstehungsbrände bekämpfen müssen. Gerät die Lage außer Kontrolle, ist rechtzeitig unter der Nummer "112" die Feuerwehr zu rufen, mit der Addressangabe "Dorfstr. 1, 63741 Aschaffenburg, im Nebengebäude am Ende des Hofes". Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder andere nicht für Dauerbetrieb ausgelegte elektronische Geräte eingeschaltet sind. Installierte Rauchmelder dürfen nicht manipuliert oder deaktiviert werden. Falls Rauchmelder durch Tonzeichen leere Batterien ankündigen, muss diese umgehend ersetzt werden. | ||
== Inventar == | == Inventar == | ||
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== Mitbringsel == | == Mitbringsel == | ||
Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein. | Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können nach Absprache gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein. | ||
== Eigentum == | == Eigentum == | ||
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== Verbrauchsmaterialien == | == Verbrauchsmaterialien == | ||
Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. | Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Verbrauchtes Material / Bauteile müssen ersetzt oder bezahlt werden, sodass der Verein diese wieder zur Verfügung stellen kann. | ||
== Zwischenmenschliches == | == Zwischenmenschliches == | ||
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== Umgang mit gefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln == | == Umgang mit gefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln == | ||
Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen | Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wird nicht toleriert. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind. | ||
== Umweltschutz == | == Umweltschutz == | ||
Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel. | Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten bzw. der automatisierten Lösung zu überlassen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel. | ||
Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße. | Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße. | ||
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== Haustiere == | == Haustiere == | ||
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Vereinsbetrieb in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar. | Das Mitbringen von stubenreinen Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Vereinsbetrieb in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar. | ||
== Haltung von Tieren == | == Haltung von Tieren == | ||
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* Diese Hausordnung wurde von https://wiki.hacksaar.de/Hausordnung inspiriert. | * Diese Hausordnung wurde von https://wiki.hacksaar.de/Hausordnung inspiriert. | ||
* Aktualisiert am 07.01.18 | |||
* Zum Drucken: [[:File:Hausordnung.pdf]] | * Zum Drucken: [[:File:Hausordnung.pdf]] | ||