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== Zugang == | == Zugang == | ||
Der Zugang muss für jedes Mitglied ermöglicht werden. Hierzu wird ein elektronisches Schließsystem entwickelt, das es jedem Mitglied ermöglicht, die Türen zu öffnen. Der Zugang für ein Mitglied kann eingeschränkt werden, wenn Mitgliedsbeiträge ausstehen oder Hausverbote bestehen. Wenn eine Veranstaltung angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder. | Der Zugang muss für jedes Mitglied ermöglicht werden. Hierzu wird ein elektronisches Schließsystem entwickelt, das es jedem Mitglied ermöglicht, die Türen zu öffnen. Der Zugang für ein Mitglied kann eingeschränkt werden, wenn Mitgliedsbeiträge ausstehen oder Hausverbote bestehen. Wenn eine Veranstaltung angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder. | ||
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== Öffnung == | == Öffnung == | ||
Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen. | Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen. | ||
== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht == | == Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht == | ||
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== Hausrecht == | == Hausrecht == | ||
Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n bzw. mehrere von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden. | Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n bzw. mehrere von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden. | ||
== Unvereinbarkeitserklärung == | |||
Es gilt unsere [[Unvereinbarkeitserklärung]]. | |||
== Haftung == | == Haftung == | ||
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== Mitbringsel == | == Mitbringsel == | ||
Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können nach Absprache gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein. | Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können nach Absprache gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein. | ||
== Eigentum == | == Eigentum == | ||
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Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten bzw. der automatisierten Lösung zu überlassen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel. | Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten bzw. der automatisierten Lösung zu überlassen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel. | ||
Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße. | Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße. | ||
== Elektrische Einrichtungen == | == Elektrische Einrichtungen == |
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