Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 5: Zeile 5:
63741 Aschaffenburg
63741 Aschaffenburg
</syntaxhighlight>
</syntaxhighlight>
<strike>Mit dem Plenarbeschluss vom 27.10.2021 gilt ab dem 01.11.2021 die 3G-plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</strike><br />
'''<big>Ab dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT. <br /> Daher gilt ab sofort die 2G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''
<br>
Nachfolgende Punkte sind zu beachten:


=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt:
Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr. <br>
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
Regelungen wie 2G-Plus, 2G oder 3G entfallen.
* Genesung
 
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.


Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden.
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
* Husten
* Fieber
* Schnupfen
* Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
* Halsschmerzen
* Gliederschmerzen
* Atemnot


Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen o. Ä. ist der Besuch untersagt.
Nachweislich chronische Krankheiten sowie weiterbestehender Geschmacksverlust nach überstandener COVID-19 Infektion sind hiervon ausgenommen.  


=== Fenster & Türen ===
=== Fenster & Türen ===
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden (außer bei Regen)
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
** bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet
** bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet


=== Protokollierung ===
=== Protokollierung ===
* Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
* Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
* Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
* Kontaktdaten von Gästen werden nicht explizit erfasst. Wir setzen stattdessen auf eine anonyme Kontaktverfolgung durch die Corona-Warn-App
* die regelmäßig durchgeführten Putz- und Desinfektionsarbeiten werden schriftlich protokolliert


=== Persönliche Schutzausrüstung ===
=== Persönliche Schutzausrüstung ===
* Seit dem 16. November gilt auch bei 2G die Pflicht zum Tragen einer '''FFP2-Maske'''. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
* Seit dem 04.04.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.
* Sollte eine anwesende Person dies jedoch explizit wünschen, ist von allen Anwesenden eine entsprechende Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.


=== Verpflichtendes Händewaschen ===
=== Verpflichtendes Händewaschen ===
Zeile 46: Zeile 42:


=== Abstandsgebot ===
=== Abstandsgebot ===
* Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt das Abstandsgebot
* Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten


=== Maximale Personenzahl ===
=== Maximale Personenzahl ===
* Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt die Obergrenze für die maximale Anzahl an Personen in den Vereinsräumen
* Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
* Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
* In der Küche max. 2 Personen


=== Küche ===
=== Lebensmittel ===
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet


=== Öffentliche Veranstaltungen ===
=== Folgen bei Nichteinhaltung ===
* öffentliche Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Vorstand stattfinden
Bewusste Verweigerung dieser Regelungen, insbesondere der Kontaktverfolgung über Nyu, können mit einem bis zu dreimonatigen Hausverbot geahndet werden. <br>
** dies gilt auch für Schaffentage
Sollte der Verein kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden, muss das verursachende Mitglied mit Schadensersatzforderungen rechnen.


=== Gültigkeit und Evaluation ===
=== Gültigkeit und Evaluation ===
* Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 01.11.2021 und löst das bisherige vom 22.06.2020 ab
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst


''zuletzt aktualisiert am 16.11.2021''
''zuletzt aktualisiert am 05.04.2022''
289

Bearbeitungen

Navigationsmenü