Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gilt die 3G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''
'''<big>Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr.</big>'''


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Nachfolgende Punkte sind zu beachten:
Dennoch sind nachfolgende Punkte zu beachten:


=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr.
* Impfung (inkl. Zweit- oder Dritt- oder Viertimpfung)
Regelungen wie 2G-Plus, 2G oder 3G entfallen.
* Genesung
* PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
 
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.  
 
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. <br>
 
 
'''Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.'''


Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:

Version vom 5. April 2022, 11:30 Uhr

Hygienekonzept und Corona-Regeln

Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg


Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr.


Dennoch sind nachfolgende Punkte zu beachten:

Zutritt zu den Vereinsräumen

Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr. Regelungen wie 2G-Plus, 2G oder 3G entfallen.

Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:

  • Husten
  • Fieber
  • Schnupfen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
  • Halsschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Atemnot

Nachweislich chronische Krankheiten sowie weiterbestehender Geschmacksverlust nach überstandener COVID-19 Infektion sind hiervon ausgenommen.

Fenster & Türen

  • alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
    • bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet

Protokollierung

  • Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
  • diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
  • Kontaktdaten von Gästen werden nicht explizit erfasst. Wir setzen stattdessen auf eine anonyme Kontaktverfolgung durch die Corona-Warn-App

Persönliche Schutzausrüstung

  • Seit dem 04.04.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Sollte eine anwesende Person dies jedoch explizit wünschen, ist von allen Anwesenden eine entsprechende Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.

Verpflichtendes Händewaschen

  • direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
  • alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt

Händedesinfektion

  • in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen

Abstandsgebot

  • Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten

Maximale Personenzahl

  • Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
  • Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
  • In der Küche max. 2 Personen

Lebensmittel

  • Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht gestattet
  • angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
    • Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet

Folgen bei Nichteinhaltung

Bewusste Verweigerung dieser Regelungen, insbesondere der Kontaktverfolgung über Nyu, können mit einem bis zu dreimonatigen Hausverbot geahndet werden.
Sollte der Verein kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden, muss das verursachende Mitglied mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Gültigkeit und Evaluation

  • Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst

zuletzt aktualisiert am 04.04.2022