Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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<strike>Mit dem Plenarbeschluss vom 27.10.2021 gilt ab dem 01.11.2021 die 3G-plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</strike><br />
'''<big>Seit dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT. <br /> Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 gilt seit dem 24.11.2021 die 2G Plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''
'''<big>Ab dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT. <br /> Daher gilt ab sofort die 2G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.</big>'''


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=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt:
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
 
* Genesung
Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
 
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.


Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.


Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden.
'''Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.'''


Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen o. Ä. ist der Besuch untersagt.
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
* Husten
* Fieber
* Schnupfen
* Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
* Halsschmerzen
* Gliederschmerzen
* Atemnot


=== Fenster & Türen ===
=== Fenster & Türen ===
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden (außer bei Regen)
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
** bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet
** bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet


=== Protokollierung ===
=== Protokollierung ===
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* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
* Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
* Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
* die regelmäßig durchgeführten Putz- und Desinfektionsarbeiten werden schriftlich protokolliert


=== Persönliche Schutzausrüstung ===
=== Persönliche Schutzausrüstung ===
* Seit dem 16. November gilt auch bei 2G die Pflicht zum Tragen einer '''FFP2-Maske'''. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
* Seit dem 23.11.2021 gilt auch bei 2G Plus die Pflicht zum Tragen einer '''FFP2-Maske'''. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.
* OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.


=== Verpflichtendes Händewaschen ===
=== Verpflichtendes Händewaschen ===
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=== Abstandsgebot ===
=== Abstandsgebot ===
* Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt das Abstandsgebot
* Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten


=== Maximale Personenzahl ===
=== Maximale Personenzahl ===
* Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt die Obergrenze für die maximale Anzahl an Personen in den Vereinsräumen
* Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
* Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
* In der Küche max. 2 Personen


=== Küche ===
=== Lebensmittel ===
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
=== Öffentliche Veranstaltungen ===
* öffentliche Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Vorstand stattfinden
** dies gilt auch für Schaffentage


=== Gültigkeit und Evaluation ===
=== Gültigkeit und Evaluation ===
* Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 01.11.2021 und löst das bisherige vom 22.06.2020 ab
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst


''zuletzt aktualisiert am 16.11.2021''
''zuletzt aktualisiert am 24.11.2021''

Version vom 25. November 2021, 02:06 Uhr

Hygienekonzept und Corona-Regeln

Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg


Seit dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT.
Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 gilt seit dem 24.11.2021 die 2G Plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.


Nachfolgende Punkte sind zu beachten:

Zutritt zu den Vereinsräumen

Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.

Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.

Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.

Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.

Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:

  • Husten
  • Fieber
  • Schnupfen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
  • Halsschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Atemnot

Fenster & Türen

  • alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
    • bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet

Protokollierung

  • Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
  • diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
  • Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen

Persönliche Schutzausrüstung

  • Seit dem 23.11.2021 gilt auch bei 2G Plus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
  • OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.

Verpflichtendes Händewaschen

  • direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
  • alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt

Händedesinfektion

  • in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen

Abstandsgebot

  • Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten

Maximale Personenzahl

  • Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
  • Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
  • In der Küche max. 2 Personen

Lebensmittel

  • Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht gestattet
  • angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
    • Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet

Gültigkeit und Evaluation

  • Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst

zuletzt aktualisiert am 24.11.2021