Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schaffenburg
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=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt:
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
* Genesung
* Genesung
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=== Persönliche Schutzausrüstung ===
=== Persönliche Schutzausrüstung ===
* Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts
* Seit dem 16. November gilt auch bei 2G die Pflicht zum Tragen einer '''FFP2-Maske'''. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
** Wir empfehlen dennoch das Tragen einer medizinischen oder FFP2/3-Maske (ohne Ausatemventil)
OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.


=== Verpflichtendes Händewaschen ===
=== Verpflichtendes Händewaschen ===
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=== Küche ===
=== Küche ===
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
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* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst


''zuletzt aktualisiert am 08.11.2021''
''zuletzt aktualisiert am 16.11.2021''

Version vom 16. November 2021, 19:25 Uhr

Hygienekonzept und Corona-Regeln

Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg


Mit dem Plenarbeschluss vom 27.10.2021 gilt ab dem 01.11.2021 die 3G-plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.
Ab dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT.
Daher gilt ab sofort die 2G-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.


Nachfolgende Punkte sind zu beachten:

Zutritt zu den Vereinsräumen

Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt:

  • Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
  • Genesung

Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.

Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden.

Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen o. Ä. ist der Besuch untersagt.

Fenster & Türen

  • alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden (außer bei Regen)
    • bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet

Protokollierung

  • Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
  • diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
  • Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
  • die regelmäßig durchgeführten Putz- und Desinfektionsarbeiten werden schriftlich protokolliert

Persönliche Schutzausrüstung

  • Seit dem 16. November gilt auch bei 2G die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.

OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.

Verpflichtendes Händewaschen

  • direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
  • alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt

Händedesinfektion

  • in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen

Abstandsgebot

  • Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt das Abstandsgebot

Maximale Personenzahl

  • Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt die Obergrenze für die maximale Anzahl an Personen in den Vereinsräumen

Küche

  • Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht gestattet
  • angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
    • Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet

Öffentliche Veranstaltungen

  • öffentliche Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Vorstand stattfinden
    • dies gilt auch für Schaffentage

Gültigkeit und Evaluation

  • Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 01.11.2021 und löst das bisherige vom 22.06.2020 ab
  • Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst

zuletzt aktualisiert am 16.11.2021