Hausordnung

Aus Schaffenburg
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Allgemeines

Diese Hausordnung wird im Wiki bereitgestellt und ausgehängt. Erstmalige Besucher werden auf den Aushang der Hausordnung und des JuSchG hingewiesen. Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V. akzeptiert das Mitglied bzw. der/die Besucher/in diese Hausordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Vereins erfolgt auf eigene Gefahr. Das Vereinsheim in seiner Gesamtheit ist ein Gemeinschaftsraum. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen.

Änderungen an der Infrastruktur müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden. Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. Es gelten insbesondere §22 und §23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). Spontane Treffen und Veranstaltungen gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG.

Jugendschutz

Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen wird durch dieses Gesetz geregelt. Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen im Space orientiert sich am gesunden Menschenverstand und ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Zugang

Der Zugang rund um die Uhr muss für jedes Mitglied ermöglicht werden. Hierzu wird ein elektronisches Schließsystem entwickelt, das es jedem Mitglied ermöglicht, die Türen zu öffnen. Der Zugang für ein Mitglied kann eingeschränkt werden, wenn Mitgliedsbeiträge ausstehen. Wenn eine Veranstaltung angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.

Öffnung

Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen.

Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht

Für den Verschluss der Räume und der Haustür sowie das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist das jeweilige Mitglied verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, sollte es sich um das letzte Mitglied handeln.

Zu Verschließen sind a) die Türen zu den Vereinsräumen, b) die Hintertür und c) außerhalb der Geschäftszeiten des Labors die Vordertür.

Übernachtungen

Die Übernachtung im Vereinsheim ist untersagt. Hiervon ausgenommen sind kurze Ruhepausen während einer mehrtägigen Veranstaltung oder eines umfangreichen Projekts. Im Ausnahmefall kann der Vorstand eine Übernachtung genehmigen, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Diese Regelung ist allerdings zeitlich auf ein verlängertes Wochenende begrenzt.

Nutzung der gemeinschaftlichen Küche und Toiletten

Die Küche und Toiletten werden neben dem Verein auch von den anderen Mietern genutzt und sind in jedem Fall hygienisch zu hinterlassen. Verdorbene oder abgelaufene Nahrungsmittel im Kühlschrank sind zu entsorgen. Nach der Nutzung von Geräten müssen diese sauber hinterlassen werden. Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt. In der Toilette darf nur das dafür vorgesehene Toilettenpapier entsorgt werden und auch hier ist für die nötige Hygiene Sorge zu tragen. Von Mitgliedern oder Besuchern verursachte Schäden an den gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen schnellstmöglich beim Vorstand angezeigt werden. Es gelten die gesetzesüblichen Haftungsbedingungen.

Speisen und Getränke

Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Der entstehende Müll muss, wie im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, entsorgt werden. Getränke wie Kaffee und Kaltgetränke können zu Preisen entsprechend Aushang erworben werden. Es stehen hierfür Sparschweine/Spardosen/Kassen zur Verfügung, mit deren Inhalt neue Getränke gekauft werden können. Jedes Mitglied ist aufgefordert, bei Bedarf den Vorrat wieder aufzufüllen.

Reinigung

Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Besucher haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) sauber zu hinterlassen. Für die Gemeinschaftsräume ist vom Vermieter ein Reinigungs- und Hausmeisterdienst eingesetzt.

Müllentsorgung

Nach jedem Aufenthalt ist jedes Mitglied verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten Müll, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll. Die Mülltrennung nach den üblichen gesetzlichen Normen ist einzuhalten. Durch die Abflussleitungen dürfen unter keinen Umständen Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten mitgenommen und in die Container hinter dem Haus entsorgt werden. Müll darf nicht über mehrere Tage liegen bleiben.

Hausrecht

Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.

Haftung

Mitglieder sowie Gäste haften für erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. Besucher sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht über den Verein versichert. Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Lärmschutz

Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden toleriert wird. Weiterhin muss auf die übrigen Mieter des Hauses geachtet werden, die insbesondere zu üblichen Bürozeiten werktags anzutreffen sind.

Brandschutz

Jedes Mitglied muss alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern. Insbesondere ist auf Rauchen, offenes Feuer und den Einsatz von Kochern und Kochplatten zu verzichten. Es werden Feuerlöscher vorgehalten, mit denen Mitglieder Entstehungsbrände bekämpfen müssen. Gerät die Lage außer Kontrolle, ist unter der Nummer "112" die Feuerwehr zu rufen, mit der Addressangabe Knodestraße 3, Damm, 2. OG. Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder andere nicht für Dauerbetrieb ausgelegte elektronische Geräte eingeschaltet sind. Installierte Rauchmelder dürfen nicht manipuliert oder deaktiviert werden. Falls Rauchmelder durch Tonzeichen leere Batterien ankündigen, muss diese umgehend ersetzt werden.

Inventar

Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend zu melden und ggf. duch die/den Verursacher/in im Rahmen dessen Haftung zu ersetzen.

Mitbringsel

Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein.

Eigentum

Mitgebrachtes Eigentum muss als solches markiert sein, wenn es in Abwesenheit nicht benutzt werden soll. Fremdes Eigentum muss in jedem Fall respektiert werden. Fremde Einrichtungen, die als privat gekennzeichnet sind, dürfen ohne Einverständnis des Besitzers nicht benutzt werden. Der Verein oder anwesende Mitglieder können nicht für den Verlust oder mögliche Beschädigungen von Privateigentum zur Verantwortung gezogen werden und auch keinen Ersatz für ggf. beschädigte oder entwendete Gegenstände leisten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzern. Für die Sicherheit der aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, ist der/die Benutzer/in für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden.

Verbrauchsmaterialien

Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen oder Nachfüllpackungen spenden.

Zwischenmenschliches

Die Rechner und Systeme im Space, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werden. Ebenso ist es untersagt, im Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt. Körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Hausverbot für alle Beteiligten, über eine Aufhebung des Hausverbots entscheidet der Vorstand. Die Beteiligten können sich gegenüber dem Vorstand oder auf Wunsch dem wöchentlichen Plenum zu der Angelegenheit äußern. Der Austausch von Zärtlichkeiten sollte nicht weitergehen als von den anderen Anwesenden toleriert.

Betrieb von gefährdenden Anlagen und Aufbauten, Chemikalien

Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren. Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Die Sicherheit der Anwesenden hat in jedem Falle Vorrang.

Umgang mit gefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln

Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist nicht erlaubt. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind.

Umweltschutz

Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel. Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße.

Elektrische Einrichtungen

Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen. Insbesondere sei hier auf die Normen DIN VDE 0100 sowie die fünf Sicherheitsregeln verwiesen.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Vereinsbetrieb in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar.

Haltung von Tieren

Es dürfen keine Tiere gehalten oder jegliche nicht pflanzliche Lebensform gezüchtet werden, ohne durch den Vorstand genehmigt zu sein. Somit ist die Zucht von Königspythons genauso untersagt wie eine Ameisenkolonie auf dem Fußboden.