Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht ==
== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht ==
Für den Verschluss der Räume und der Haustür sowie das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist das jeweilige Mitglied verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, sollte es sich um das letzte Mitglied handeln.  
Für den Verschluss der Räume und der Haustür sowie das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist das jeweilige Mitglied verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, sollte es sich um das letzte Mitglied handeln.  
'''Zu Verschließen sind a) die Türen zu den Vereinsräumen, b) die Hintertür und c) außerhalb der Geschäftszeiten des Labors die Vordertür.'''


== Übernachtungen ==
== Übernachtungen ==
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== Reinigung ==
== Reinigung ==
Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Besucher haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) sauber zu hinterlassen.  
Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Besucher haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) sauber zu hinterlassen. Für die Gemeinschaftsräume ist vom Vermieter ein Reinigungs- und Hausmeisterdienst eingesetzt.


== Müllentsorgung ==
== Müllentsorgung ==
Nach jedem Aufenthalt ist jedes Mitglied verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten Müll, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll. Die Mülltrennung nach den üblichen gesetzlichen Normen ist einzuhalten. Durch die Abflussleitungen dürfen unter keinen Umständen Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden.  
Nach jedem Aufenthalt ist jedes Mitglied verpflichtet, den angefallenen Müll zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten Müll, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll. Die Mülltrennung nach den üblichen gesetzlichen Normen ist einzuhalten. Durch die Abflussleitungen dürfen unter keinen Umständen Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden.  
Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten mitgenommen und in der Tonne vor dem Haus entsorgt werden. Müll darf nicht über mehrere Tage liegen bleiben.  
Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten mitgenommen und in die Container hinter dem Haus entsorgt werden. Müll darf nicht über mehrere Tage liegen bleiben.  


== Hausrecht ==
== Hausrecht ==
mitglieder, vorstand
1.601

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