Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Datenschutz, Urheber- & Persönlichkeitsrecht ==
== Datenschutz, Urheber- & Persönlichkeitsrecht ==
Neben den Anforderungen der DSGVO müssen Personen zwingend um Erlaubnis gefragt werden bevor Bild- oder Tonaufnahmen von ihnen oder ihrem Besitz / Eigentum angefertigt oder veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Verbreitung von Informationen über fremde Projekte in der Öffentlichkeit, z. B. über Social Media.
Neben den Anforderungen der DSGVO müssen Personen zwingend um Erlaubnis gefragt werden bevor Fotos oder Videos (Bild- oder Tonaufnahmen) von ihnen oder ihrem Besitz / Eigentum angefertigt oder veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Verbreitung von Informationen über fremde Projekte in der Öffentlichkeit, z. B. über Social Media.
[waiting for approval, 04.11.19]
 
== Anwesen Dorfstraße 1-3 ==
Zum Schutze des Privatbereichs unserer Vermieterin muss das Hoftor grundsätzlich geschlossen gehalten werden mit Ausnahme an Dienstagen und bei angekündigten Veranstaltungen. Es wird keinesfalls bei der Vermieterin geklingelt und Lieferdienste müssen am Dorfplatz abgefangen werden. Im Hof wird nachts nicht geraucht, sondern nur mit gedämpfter Lautstärke in der Einfahrt. Der Bereich mit den Schutthaufen darf wegen Unfallgefahr nicht betreten werden. Feuer/Barbecue nur nach Rücksprache. Der Eingangsraum muss passierbar bleiben, es dürfen keine Getränkekisten etc. außerhalb der Markierung stehen.


== Zugang ==
== Zugang ==
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== Öffnung ==
== Öffnung ==
Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen.
Das Vereinsheim ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, die Räumlichkeiten ebenfalls zu verlassen.
Spontane Treffen und Veranstaltungen gelten als Versammlungen im Sinne von §23.3 KunstUrhG.
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== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht ==
== Türen und Fenster, Wertgegenstände, Licht ==
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== Hausrecht ==
== Hausrecht ==
Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n bzw. mehrere von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.  
Das Hausrecht hat der Schaffenburg e.V., wahrgenommen durch eine/n bzw. mehrere von ihm autorisierte/n Vertreter/in. Besucher/innen und Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.  
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== Haftung ==
== Haftung ==
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== Lärmschutz ==
== Lärmschutz ==
Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden und den Nachbarn toleriert wird.
Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden und den Nachbarn toleriert wird. Wenn nachts draußen geraucht wird, so hat man sich dabei leise zu unterhalten!


== Brandschutz ==
== Brandschutz ==
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== Mitbringsel ==
== Mitbringsel ==
Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können nach Absprache gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein.  
Das Vereinsheim, inkl. Werkstatt sind kein Altgerätelager. Der Verein ist für jede Sachspende dankbar und Mitglieder können nach Absprache gerne Equipment in den Räumen stehen lassen. Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert und nicht auf absehbare Zeit anderweitig verwertet wird, darf nicht in den Räumen gelagert werden. Eigene Hardware muss als solche gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit Inventar zu vermeiden. Die Menge an mitgebrachter Hardware für die ausschließlich persönliche Nutzung ist eingeschränkt und muss mit den anderen Mitgliedern oder dem Vorstand geklärt sein.  
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== Eigentum ==
== Eigentum ==
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Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten bzw. der automatisierten Lösung zu überlassen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel.  
Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten bzw. der automatisierten Lösung zu überlassen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Vereinsgeldbeutel.  
Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße.
Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Benutzer. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. Zuständig sind die Recyclinghöfe der Stadt Aschaffenburg in der Fürther Straße.
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== Elektrische Einrichtungen ==
== Elektrische Einrichtungen ==

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