Diskussion:Finanzministerium/Karmapunkte

Aus Schaffenburg
Version vom 16. September 2015, 10:40 Uhr von Zero (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das ganze sollte natürlich schriftlich ablaufen und dementsprechend würde ich in die Regelung mit aufnehmen das spätestens bei Austritt bzw. bis maximal 6?…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das ganze sollte natürlich schriftlich ablaufen und dementsprechend würde ich in die Regelung mit aufnehmen das spätestens bei Austritt bzw. bis maximal 6? Monate nach Austritt, die Karmapunkte an den Einzahler zurückgezahlt werden. Erhöht die Chance das jemand mitmacht.