Beitragsordnung

Aus Schaffenburg
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Beitragsordnung

Aus backspace / raum zeit labor und stratum 0 ordnung zusammengeschustert. Laut wikipedia existiert keine allgemein gültige gesetzliche definition, daher formulierung grob aus der darc beitragsordnung übernommen.

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. Fördermitglieder (Unterstützer) zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 1,41 Euro pro Monat / entsprechend 16,92 Euro pro Jahr.
  2. Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 15€ pro Monat / entsprechend 180 Euro pro Jahr zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
  3. Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr.
  4. In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.

§2 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.

§3 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
  2. Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
  3. Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus entrichtet werden.

§4 Aufnahmegebühren

  1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

§5 Erstattungen

  1. Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.