Hygienekonzept
Hygienekonzept und Corona-Regeln
Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg
Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 gilt seit dem 24.11.2021 die 2G Plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.
Nachfolgende Punkte sind zu beachten:
Zutritt zu den Vereinsräumen
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.
Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.
Eine erfolgte Booster-Impfung befreit von der Testpflicht.
Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
- Husten
- Fieber
- Schnupfen
- Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
- Halsschmerzen
- Gliederschmerzen
- Atemnot
Nachweislich chronische Krankheiten sowie weiterbestehender Geschmacksverlust nach überstandener COVID-19 Infektion sind hiervon ausgenommen.
Fenster & Türen
- alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
- bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet
Protokollierung
- Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
- diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
- Kontaktdaten von Gästen werden nicht explizit erfasst. Wir setzen stattdessen auf eine anonyme Kontaktverfolgung durch die Corona-Warn-App
Persönliche Schutzausrüstung
- Seit dem 04.04.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Sollte eine anwesende Person dies jedoch explizit wünschen, ist von allen Anwesenden eine entsprechende Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
Verpflichtendes Händewaschen
- direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
- alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt
Händedesinfektion
- in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen
Abstandsgebot
- Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten
Maximale Personenzahl
- Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
- Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
- In der Küche max. 2 Personen
Lebensmittel
- Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht gestattet
- angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
- Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
Folgen bei Nichteinhaltung
Bewusste Verweigerung dieser Regelungen, insbesondere der Kontaktverfolgung über Nyu, können mit einem bis zu dreimonatigen Hausverbot geahndet werden.
Sollte der Verein kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden, muss das verursachende Mitglied mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Gültigkeit und Evaluation
- Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
zuletzt aktualisiert am 04.04.2022