Hygienekonzept

Aus Schaffenburg
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Hygienekonzept und Corona-Regeln

Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg


Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 gilt seit dem 24.11.2021 die 2G Plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.


Nachfolgende Punkte sind zu beachten:

Zutritt zu den Vereinsräumen

Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.

Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag von 4,00€ ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.

Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.
Eine erfolgte Booster-Impfung befreit von der Testpflicht.


Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.

Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:

  • Husten
  • Fieber
  • Schnupfen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
  • Halsschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Atemnot

Nachweislich chronische Krankheiten sowie weiterbestehender Geschmacksverlust nach überstandener COVID-19 Infektion sind hiervon ausgenommen.

Fenster & Türen

  • alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
    • bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet

Protokollierung

  • Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
  • diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
  • Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen

Persönliche Schutzausrüstung

  • Seit dem 23.11.2021 gilt auch bei 2G Plus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
  • OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.

Verpflichtendes Händewaschen

  • direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
  • alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt

Händedesinfektion

  • in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen

Abstandsgebot

  • Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten

Maximale Personenzahl

  • Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
  • Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
  • In der Küche max. 2 Personen

Lebensmittel

  • Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht gestattet
  • angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
    • Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet

Folgen bei Nichteinhaltung

Bewusste Verweigerung dieser Regelungen, insbesondere der Kontaktverfolgung über Nyu, können mit einem bis zu dreimonatigen Hausverbot geahndet werden.
Sollte der Verein kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden, muss das verursachende Mitglied mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Gültigkeit und Evaluation

  • Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst

zuletzt aktualisiert am 07.02.2022