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* optische Unauffälligkeit
'''optische Unauffälligkeit:''' Dem Vermieter wird in der frühen Planungsphase vermittelt wie sich die Antennenanlage optisch auswirkt, z.B. durch Fotomontagen.


Dem Vermieter wird in der frühen Planungsphase vermittelt wie sich die Antennenanlage optisch auswirkt, z.B. durch Fotomontagen.  
'''Versuchsballon:''' Nach dem Aufbau einer Antennenanlage und vor Inbetriebnahme wird eine Wartezeit von vier Wochen freiwillig auferlegt. Diese dient dazu, vermeintliche Störungsmeldungen in diesem Zeitraum aus der Nachbarschaft schnell und einfach zu entkräften.


* Versuchsballon
'''Personenschutz und Elektromagnetische Störungen:''' Sendeanlagen müssen in Deutschland Grenzwerte einhalten. Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten kann das von Funkamateuren in der Regel eigenverantwortlich durchgeführt werden: [http://emf3.bundesnetzagentur.de/afu.html BEMFV Anzeige ortsfester Funkanlagen.] Ausnahmen, bei denen eine Bescheinigung erforderlich ist, besteht bei Überlappung der Schutzzonen mit gewerblichen Sendeanlagen, z.B. des Mobilfunks. Im aktuellen Zustand ist die nächste Anlage am anderen Ende der Knodestraße, http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx?lat=49.98263917277658&lon=9.150634516532946&zoom=17
mit maximalen Schutzabständen in Hauptstrahlrichtung von 5,01m. Hier ist keine Überlappung gegeben.


Nach dem Aufbau einer Antennenanlage und vor Inbetriebnahme wird eine Wartezeit von vier Wochen freiwillig auferlegt. Diese dient dazu, vermeintliche Störungsmeldungen in diesem Zeitraum aus der Nachbarschaft schnell und einfach zu entkräften.
'''Brandschutz:''' Die Verbindung zur Antenne geschieht durch ein oder mehrere Kabel, die selbst Brandhemmnisse sind, durch eine gemäß den Brandschutzauflagen des Gebäudes ausgeführte Kanäle, Kabeltrassen o.ä. geführt werden, die die notwendige Hemmung von Rauchgasausbreitung und Bränden darstellen. Bei den Kabel handelt es sich um handelsübliche Koaxialkabel mit geringen Verlusten, wie sie z.B. auch im Handybereich eingesetzt werden.


* Personenschutz und Elektromagnetische Störungen
'''Blitzschutz:''' Die Antennenanlage muss blitzgeschützt ausgeführt werden  --> Anschlußleitung von Antenne zu existierender Fanganlage. Möglichst Eigenleistung und Anschluß/Abnahme durch Fachfirma. Im Innenraum: Potentialausgleich, Wanddurchbruch zu Fanganlage außen erforderlich. Auch hier möglichst Eigenleistung, Arbeiten an Außenwand 2. Stock!


Sendeanlagen müssen in Deutschland Grenzwerte einhalten. Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten kann das von Funkamateuren eigenverantwortlich durchgeführt werden: [http://emf3.bundesnetzagentur.de/afu.html BEMFV Anzeige ortsfester Funkanlagen.]
'''Zugangsregelung:''' Sendebetrieb wird nur lizenzierten Funkamateuren gestattet, die im Falle von Ausbildungsbetrieb lernende dranlassen und dabei überwachen das "nichts" passiert. Damit Amateurfunk abhören darf jeder.


* Brandschutz
'''Versicherung:''' Wir sollten versuchen das ganze möglichst unter die Decke der Haftpflichtversicherung des DARC zu bringen, z.B. durch Zuordnung als Ausbildungsstation eines DARC-Mitglieds. Ich habe zu dem Zweck den Sachbearbeiter des DARC bei der Generali-Versicherung angestoßen. Erstmal nicht so ergiebig...
 
Die Verbindung zur Antenne geschieht durch ein oder mehrere Kabel, die selbst Brandhemmnisse sind, durch eine gemäß den Brandschutzauflagen des Gebäudes ausgeführte Kanäle, Kabeltrassen o.ä. geführt werden, die die notwendige Hemmung von Rauchgasausbreitung und Bränden darstellen. Bei den Kabel handelt es sich um handelsübliche Koaxialkabel mit geringen Verlusten, wie sie z.B. auch im Handybereich eingesetzt werden.
 
* Blitzschutz
 
Die Antennenanlage muss blitzgeschützt ausgeführt werden, z.B. durch Positionierung in geschütztem Bereich des Dachs oder durch Verbindungen zu Blitzschutzeinrichtungen.
 
* Zugangsregelung
 
Sendebetrieb wird nur lizenzierten Funkamateuren gestattet, die im Falle von Ausbildungsbetrieb lernende dranlassen und dabei überwachen das nichts passiert. Damit Amateurfunk abhören darf jeder.
 
 
* Versicherung
 
Wir sollten versuchen das ganze möglichst unter die Decke der Haftpflichtversicherung des DARC zu bringen, z.B. durch Zuordnung als Ausbildungsstation eines DARC-Mitglieds. Ich habe zu dem Zweck den Sachbearbeiter des DARC bei der Generali-Versicherung angestoßen.


[https://www.darc.de/uploads/media/Jurist_Haftpflicht.pdf DARC Haftpflicht für Mitglieder]
[https://www.darc.de/uploads/media/Jurist_Haftpflicht.pdf DARC Haftpflicht für Mitglieder]
mitglieder, vorstand
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