Antennenstandort: Unterschied zwischen den Versionen

Antennen-Datenblatt
(Begehung, Kabelbaum ?)
(Antennen-Datenblatt)
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Wir haben einen gewissen Anteil Funkamateure, darum wollen wir uns die Möglichkeit eröffnen, das Dach für den Vermieter möglichst neutral und für uns möglichst nützlich mit Antennen zu verschönern, zwar nicht von Tag 1 an, wohl aber für langfristige Sicherheit bereits vorher angeklärt. Die Nutzung einer Amateurfunk-Clubstation ist nur lizenzierten Funkamateuren gestattet, es kann aber zusätzlich ein Ausbildungbetrieb, quasi unter Aufsicht, eingeführt werden. Die Anlage ist auch im Interesse der Kooperation mit dem DARC-Orstverband Aschaffenburg.
== Antenne 1 ==


Diskussionsgrundlagen:
Derzeit verfügen wir über einen 2m/70cm Rundstrahler Typ Diamond X-200.


'''optische Unauffälligkeit:''' Dem Vermieter wird in der frühen Planungsphase vermittelt wie sich die Antennenanlage optisch auswirkt, z.B. durch Fotomontagen.
Der Fußpunkt der Antenne befindet sich 4,5 m über dem Flachdach des Gebäudes an einem am Aufzughaus befestigten Stahlrohrmast, etwa 2 m über dem Dach des Aufzughaus.
'''Wir haben Antennenbauformen festgelegt die Kundenbetreuer der GF vorschlägt.'''


'''Versuchsballon:''' Nach dem Aufbau einer Antennenanlage und vor Inbetriebnahme wird eine Wartezeit von vier Wochen freiwillig auferlegt. Diese dient dazu, vermeintliche Störungsmeldungen in diesem Zeitraum aus der Nachbarschaft schnell und einfach zu entkräften.
{| class="wikitable"
|-
! Wert !! 2m-Band !! 70 cm-Band
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| Frequenzbereich [MHz] || 144-146 || 430-440
|-
| Gewinn [dBi] typ. || 6,0 || 8,0
|-
| Stockung [lambda] || 2x 5/8 || 4x 5/8
|-
| Kabeldämpfung [dB] || tbd || tbd
|-
| VSWR an Transceiverstecker|| tbd || tbd
|}


'''Personenschutz und Elektromagnetische Störungen:''' Sendeanlagen müssen in Deutschland Grenzwerte einhalten. Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten kann das von Funkamateuren in der Regel eigenverantwortlich durchgeführt werden: [http://emf3.bundesnetzagentur.de/afu.html BEMFV Anzeige ortsfester Funkanlagen.] Ausnahmen, bei denen eine Bescheinigung erforderlich ist, besteht bei Überlappung der Schutzzonen mit gewerblichen Sendeanlagen, z.B. des Mobilfunks. Im aktuellen Zustand ist die nächste Anlage am anderen Ende der Knodestraße, http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx?lat=49.98263917277658&lon=9.150634516532946&zoom=17
Bei der Zuleitung handelt es sich um 35 m Ecoflex 10 Kabel, beidseitig mit lötfreien N-Steckern abgeschlossen.
mit maximalen Schutzabständen in Hauptstrahlrichtung von 5,01m. Hier ist keine Überlappung gegeben.
Zusätzlich zum Antennenkabel liegt ein an der Stahltragekonstruktion des Aufzughauses angeschlossener 16mm² Erdleiter.
'''Vermieter will Klärung der behördlichen Auflagen durch uns, also genügt Standorterklärung durch uns. Die deckt auch die elektromagnetische Verträglichkeit des Labors unter uns ab.'''
 
'''Brandschutz:''' Die Verbindung zur Antenne geschieht durch ein oder mehrere Kabel, die selbst Brandhemmnisse sind, durch eine gemäß den Brandschutzauflagen des Gebäudes ausgeführte Kanäle, Kabeltrassen o.ä. geführt werden, die die notwendige Hemmung von Rauchgasausbreitung und Bränden darstellen. Bei den Kabel handelt es sich um handelsübliche Koaxialkabel mit geringen Verlusten, wie sie z.B. auch im Handybereich eingesetzt werden. Nach Möglichkeit wollen wir viel Eigenleistung (durch Fachkräfte) erbringen und nur Abnahme durch Fachfirma beauftragen.
'''Es gibt Kanäle, Eigenleistung ist möglich'''
 
'''Blitzschutz:''' Die Antennenanlage muss blitzgeschützt ausgeführt werden  --> Anschlußleitung von Antenne zu existierender Fanganlage. Möglichst Eigenleistung und Anschluß/Abnahme durch Fachfirma. Im Innenraum: Potentialausgleich empfehlenswert aber anscheinend keine gesetzliche Vorgabe, Wanddurchbruch zu Fanganlage außen erforderlich. Auch hier möglichst Eigenleistung, Arbeiten an Außenwand 2. Stock!
'''Konzept mit Firmenelektriker abgesprochen'''
 
<strike>Auf dem Google Luftbild sind dunkle Punkte auf dem Dach zu erahnen, die Fangstangen sein könnten. Das würde die Schutzmaßnahmen vereinfachen, d.h. keine langen Wege der Anschlußleitungen und Positionierung kurzer Antennen "unter" der vorhandenen Fanganlage ?</strike> Sind Dachentlüftungen. Ist lustig das Tag "strike" zu benutzen wenns um Blitzschutz geht :)
 
'''Zugangsregelung:''' Sendebetrieb wird nur lizenzierten Funkamateuren gestattet, die im Falle von Ausbildungsbetrieb lernende dranlassen und dabei überwachen das "nichts" passiert. Damit Amateurfunk abhören darf jeder.
 
'''Zugang zur Antennenanlage nur im Beisein von Vermieter-Personal, kein Schlüssel.'''
 
'''Versicherung:''' Wir sollten versuchen das ganze möglichst unter die Decke der Haftpflichtversicherung des DARC zu bringen, z.B. durch Zuordnung als Ausbildungsstation eines DARC-Mitglieds. Ich habe zu dem Zweck den Sachbearbeiter des DARC bei der Generali-Versicherung angestoßen. Erstmal nicht so ergiebig...
 
[https://www.darc.de/uploads/media/Jurist_Haftpflicht.pdf DARC Haftpflicht für Mitglieder]
 
Meines Erachtens sollten wir zum besprochenen Antennenkabel und Erdleitung unbedingt noch ein Netzkabel ziehen für Endstufen u. Vorverstärker oben, sinnvoll wäre m.e. auch noch einmal RG58 (kann man immer mal brauchen, z.B. für Kurzwellen- oder Breitbandempfänger/SDR) und ein Ethernetkabel für Webcam oder Fernsteuerungen, auch z.B. als Steuerkabel für Antennenrotor später?
mitglieder, vorstand
1.688

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