Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt:
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
* Genesung
* Genesung
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=== Persönliche Schutzausrüstung ===
=== Persönliche Schutzausrüstung ===
* Mit der Umsetzung der 2G-Regel entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts
* Seit dem 16. November gilt auch bei 2G die Pflicht zum Tragen einer '''FFP2-Maske'''. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
** Wir empfehlen dennoch das Tragen einer medizinischen oder FFP2/3-Maske (ohne Ausatemventil)
OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.


=== Verpflichtendes Händewaschen ===
=== Verpflichtendes Händewaschen ===
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=== Küche ===
=== Küche ===
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
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* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst


''zuletzt aktualisiert am 08.11.2021''
''zuletzt aktualisiert am 16.11.2021''
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