Hygienekonzept und Corona-Regelungen

Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg


Mit dem Plenarbeschluss vom 27.10.2021 gilt ab dem 01.11.2021 die 3G-plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.
Nachfolgende Punkte sind zu beachten:

Zutritt zu den Vereinsräumen

Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt

  • Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
  • Genesung
  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.

Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden.

Fenster & Türen

  • alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden (außer bei Regen)
    • bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet

Protokollierung

  • Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
  • diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
  • Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
  • die regelmäßig durchgeführten Putz- und Desinfektionsarbeiten werden schriftlich protokolliert

Persönliche Schutzausrüstung

  • Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts
    • Wir empfehlen dennoch das Tragen einer medizinischen oder FFP2/3-Maske (ohne Ausatemventil)

Verpflichtendes Händewaschen

  • direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
  • alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt

Händedesinfektion

  • in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen

Abstandsgebot

  • Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt das Abstandsgebot

Maximale Personenzahl

  • Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt die Obergrenze für die maximale Anzahl an Personen in den Vereinsräumen

Küche

  • Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
  • angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
    • Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet

Öffentliche Veranstaltungen

  • öffentliche Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Vorstand stattfinden
    • dies gilt auch für Schaffentage

Gültigkeit und Evaluation

  • Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 01.11.2021 und löst das bisherige vom 22.06.2020 ab
  • Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst

zuletzt aktualisiert am 31.10.2021