Hygienekonzept
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Hygienekonzept und Corona-Regelungen
Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg
Mit dem Plenarbeschluss vom 27.10.2021 gilt ab dem 01.11.2021 die 3G-plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.
Nachfolgende Punkte sind zu beachten:
Zutritt zu den Vereinsräumen
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
- Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
- Genesung
- PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.
Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden.
Fenster & Türen
- alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden (außer bei Regen)
- bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet
Protokollierung
- Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
- diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
- Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
- die regelmäßig durchgeführten Putz- und Desinfektionsarbeiten werden schriftlich protokolliert
Persönliche Schutzausrüstung
- Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts
- Wir empfehlen dennoch das Tragen einer medizinischen oder FFP2/3-Maske (ohne Ausatemventil)
Verpflichtendes Händewaschen
- direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
- alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt
Händedesinfektion
- in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen
Abstandsgebot
- Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt das Abstandsgebot
Maximale Personenzahl
- Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt die Obergrenze für die maximale Anzahl an Personen in den Vereinsräumen
Küche
- Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
- angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
- Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
Öffentliche Veranstaltungen
- öffentliche Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Vorstand stattfinden
- dies gilt auch für Schaffentage
Gültigkeit und Evaluation
- Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 01.11.2021 und löst das bisherige vom 22.06.2020 ab
- Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
zuletzt aktualisiert am 31.10.2021