Diskussion:Finanzministerium/Karmapunkte: Unterschied zwischen den Versionen
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Das ganze sollte natürlich schriftlich ablaufen und dementsprechend würde ich in die Regelung mit aufnehmen das spätestens bei Austritt bzw. bis maximal 6? Monate nach Austritt, die Karmapunkte an den Einzahler zurückgezahlt werden. Erhöht die Chance das jemand mitmacht. | Das ganze sollte natürlich schriftlich ablaufen und dementsprechend würde ich in die Regelung mit aufnehmen das spätestens bei Austritt bzw. bis maximal 6? Monate nach Austritt, die Karmapunkte an den Einzahler zurückgezahlt werden. Erhöht die Chance das jemand mitmacht. | ||
: danke für die Anmerkung. Das mit der vorzeitigen Rückzahlung sehe ich anders, habe ich jetzt explizit gemacht. --[[Benutzer:Trias|Trias]] ([[Benutzer Diskussion:Trias|Diskussion]]) 16:57, 16. Sep. 2015 (CEST) |
Aktuelle Version vom 16. September 2015, 15:57 Uhr
Das ganze sollte natürlich schriftlich ablaufen und dementsprechend würde ich in die Regelung mit aufnehmen das spätestens bei Austritt bzw. bis maximal 6? Monate nach Austritt, die Karmapunkte an den Einzahler zurückgezahlt werden. Erhöht die Chance das jemand mitmacht.
- danke für die Anmerkung. Das mit der vorzeitigen Rückzahlung sehe ich anders, habe ich jetzt explizit gemacht. --Trias (Diskussion) 16:57, 16. Sep. 2015 (CEST)