Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schaffenburg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(11 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 5: Zeile 5:
63741 Aschaffenburg
63741 Aschaffenburg
</syntaxhighlight>
</syntaxhighlight>
Mit dem Plenarbeschluss vom 27.10.2021 gilt ab dem 01.11.2021 die 3G-plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V. <br />
Nachfolgende Punkte sind zu beachten:


=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
=== Zutritt zu den Vereinsräumen ===
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Nachweis vorliegt
Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr. <br>
* Impfung (inkl. Zweit- oder Drittimpfung)
Regelungen wie 2G-Plus, 2G oder 3G entfallen.
* Genesung
* PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
 
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.


Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden.
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
* Husten
* Fieber
* Schnupfen
* Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
* Halsschmerzen
* Gliederschmerzen
* Atemnot


Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen o. Ä. bitten wir, von einem Besuch abzusehen.
Nachweislich chronische Krankheiten sowie weiterbestehender Geschmacksverlust nach überstandener COVID-19 Infektion sind hiervon ausgenommen.  


=== Fenster & Türen ===
=== Fenster & Türen ===
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden (außer bei Regen)
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
** bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet
** bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet


=== Protokollierung ===
=== Protokollierung ===
* Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
* Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
* Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
* Kontaktdaten von Gästen werden nicht explizit erfasst. Wir setzen stattdessen auf eine anonyme Kontaktverfolgung durch die Corona-Warn-App
* die regelmäßig durchgeführten Putz- und Desinfektionsarbeiten werden schriftlich protokolliert


=== Persönliche Schutzausrüstung ===
=== Persönliche Schutzausrüstung ===
* Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts
* Seit dem 04.04.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
** Wir empfehlen dennoch das Tragen einer medizinischen oder FFP2/3-Maske (ohne Ausatemventil)
* Sollte eine anwesende Person dies jedoch explizit wünschen, ist von allen Anwesenden eine entsprechende Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.


=== Verpflichtendes Händewaschen ===
=== Verpflichtendes Händewaschen ===
Zeile 44: Zeile 42:


=== Abstandsgebot ===
=== Abstandsgebot ===
* Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt das Abstandsgebot
* Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten


=== Maximale Personenzahl ===
=== Maximale Personenzahl ===
* Mit der Umsetzung der 3G-plus-Regel entfällt die Obergrenze für die maximale Anzahl an Personen in den Vereinsräumen
* Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
* Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
* In der Küche max. 2 Personen


=== Küche ===
=== Lebensmittel ===
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet


=== Öffentliche Veranstaltungen ===
=== Folgen bei Nichteinhaltung ===
* öffentliche Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Vorstand stattfinden
Bewusste Verweigerung dieser Regelungen, insbesondere der Kontaktverfolgung über Nyu, können mit einem bis zu dreimonatigen Hausverbot geahndet werden. <br>
** dies gilt auch für Schaffentage
Sollte der Verein kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden, muss das verursachende Mitglied mit Schadensersatzforderungen rechnen.


=== Gültigkeit und Evaluation ===
=== Gültigkeit und Evaluation ===
* Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 01.11.2021 und löst das bisherige vom 22.06.2020 ab
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst


''zuletzt aktualisiert am 03.11.2021''
''zuletzt aktualisiert am 05.04.2022''

Aktuelle Version vom 19. April 2022, 07:22 Uhr

Hygienekonzept und Corona-Regeln

Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg

Zutritt zu den Vereinsräumen

Mit der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr.
Regelungen wie 2G-Plus, 2G oder 3G entfallen.

Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:

  • Husten
  • Fieber
  • Schnupfen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
  • Halsschmerzen
  • Gliederschmerzen
  • Atemnot

Nachweislich chronische Krankheiten sowie weiterbestehender Geschmacksverlust nach überstandener COVID-19 Infektion sind hiervon ausgenommen.

Fenster & Türen

  • alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
    • bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet

Protokollierung

  • Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
  • diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
  • Kontaktdaten von Gästen werden nicht explizit erfasst. Wir setzen stattdessen auf eine anonyme Kontaktverfolgung durch die Corona-Warn-App

Persönliche Schutzausrüstung

  • Seit dem 04.04.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Sollte eine anwesende Person dies jedoch explizit wünschen, ist von allen Anwesenden eine entsprechende Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.

Verpflichtendes Händewaschen

  • direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
  • alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt

Händedesinfektion

  • in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen

Abstandsgebot

  • Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten

Maximale Personenzahl

  • Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
  • Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
  • In der Küche max. 2 Personen

Lebensmittel

  • Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist gestattet
  • angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
    • Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet

Folgen bei Nichteinhaltung

Bewusste Verweigerung dieser Regelungen, insbesondere der Kontaktverfolgung über Nyu, können mit einem bis zu dreimonatigen Hausverbot geahndet werden.
Sollte der Verein kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden, muss das verursachende Mitglied mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Gültigkeit und Evaluation

  • Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst

zuletzt aktualisiert am 05.04.2022