Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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# Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | # Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | ||
=== §6 Kündigungsfristen === | |||
# Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende möglich. | |||
# Der Vorstand kann abweichend von dieser Frist einen Austritt auch sofort ermöglichen. | |||
# Die Kündigung muss in Schriftform oder per E-Mail an den Vorstand (vorstand@schaffenburg.org) erklärt werden. | |||
=== Kontodaten === | |||
'''IBAN: DE79 7955 0000 0011 9745 99<br /> BIC: BYLADEM1ASA''' | |||
Hnweis zur Erstellung: Aus backspace / raum zeit labor und stratum 0 ordnung zusammengeschustert. Laut [http://de.wikipedia.org/wiki/Familie_(Recht_Deutschlands) wikipedia] existiert keine allgemein gültige gesetzliche definition, daher formulierung grob aus der darc beitragsordnung übernommen. | |||
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Aktuelle Version vom 12. September 2024, 08:58 Uhr
Beitragsordnung
Vom 11. September 2024
§1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. Fördermitglieder (Unterstützer) zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 1,41 Euro pro Monat / entsprechend 16,92 Euro pro Jahr.
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 15€ pro Monat / entsprechend 180 Euro pro Jahr zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
- Ehepartner oder Partner in Lebensgemeinschaft und deren Kinder - sofern diese Minderjährig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen leben - zahlen als Familie einen Pauschalbeitrag von 45 Euro pro Monat entsprechend 540 Euro pro Jahr.
- In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
§6 Kündigungsfristen
- Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende möglich.
- Der Vorstand kann abweichend von dieser Frist einen Austritt auch sofort ermöglichen.
- Die Kündigung muss in Schriftform oder per E-Mail an den Vorstand (vorstand@schaffenburg.org) erklärt werden.
Kontodaten
IBAN: DE79 7955 0000 0011 9745 99
BIC: BYLADEM1ASA
Hnweis zur Erstellung: Aus backspace / raum zeit labor und stratum 0 ordnung zusammengeschustert. Laut wikipedia existiert keine allgemein gültige gesetzliche definition, daher formulierung grob aus der darc beitragsordnung übernommen.