Liegenschaftenverwaltung Legacy: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2015, 16:06 Uhr
Wir haben Räume gefunden! :-)
Raumnutzung
Kleiner Saal
Bevorzugte Nutzung: Seminarraum und Snackbar
Großer Saal
Bevorzugte Nutzung: Workzone
Teeküchenanteil
Sanitäranlagen
Bestückung erfolgt durch Vermieter
Parkplatzmitnutzung (Grill "échappement puante" )
Antennenstandort
Wir haben einen gewissen Anteil Funkamateure, darum wollen wir uns die Möglichkeit eröffnen, das Dach für den Vermieter möglichst neutral und für uns möglichst nützlich mit Antennen zu verschönern, zwar nicht von Tag 1 an, wohl aber für langfristige Sicherheit bereits vorher angeklärt. Die Nutzung einer Amateurfunk-Clubstation ist nur lizenzierten Funkamateuren gestattet, es kann aber ein Ausbildungbetrieb, quasi unter Aufsicht, eingeführt werden.
Diskussionsgrundlagen:
- optische Unauffälligkeit
Dem Vermieter wird in der frühen Planungsphase vermittelt wie sich die Antennenanlage optisch auswirkt, z.B. durch Fotomontagen.
- Versuchsballon
Nach dem Aufbau einer Antennenanlage und vor Inbetriebnahme wird eine Wartezeit von vier Wochen freiwillig auferlegt. Diese dient dazu, vermeintliche Störungsmeldungen in diesem Zeitraum aus der Nachbarschaft schnell und einfach zu entkräften.
- Personenschutz und Elektromagnetische Störungen
Sendeanlagen müssen in Deutschland Grenzwerte einhalten. Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten kann das von Funkamateuren eigenverantwortlich durchgeführt werden: BEMFV Anzeige ortsfester Funkanlagen.
- Brandschutz
Die Verbindung zur Antenne geschieht durch ein oder mehrere Kabel, die selbst Brandhemmnisse sind, durch eine gemäß den Brandschutzauflagen des Gebäudes ausgeführte Kanäle, Kabeltrassen o.ä. geführt werden, die die notwendige Hemmung von Rauchgasausbreitung und Bränden darstellen. Bei den Kabel handelt es sich um handelsübliche Koaxialkabel mit geringen Verlusten, wie sie z.B. auch im Handybereich eingesetzt werden.
- Blitzschutz
Die Antennenanlage muss blitzgeschützt ausgeführt werden, z.B. durch Positionierung in geschütztem Bereich des Dachs oder durch Verbindungen zu Blitzschutzeinrichtungen.
- Zugangsregelung
Sendebetrieb wird nur lizenzierten Funkamateuren gestattet, die im Falle von Ausbildungsbetrieb lernende dranlassen und dabei überwachen das nichts passiert. Damit Amateurfunk abhören darf jeder.
- Versicherung
Wir sollten versuchen das ganze möglichst unter die Decke der Haftpflichtversicherung des DARC zu bringen, z.B. durch Zuordnung als Ausbildungsstation eines DARC-Mitglieds. Ich habe zu dem Zweck den Sachbearbeiter des DARC bei der Generali-Versicherung angestoßen.