Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Zutritt zu den Vereinsräumen === | === Zutritt zu den Vereinsräumen === | ||
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger | Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt. | ||
Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). | |||
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden. | |||
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. | Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt. | ||
Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. | '''Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.''' | ||
Bei | Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt: | ||
* Husten | |||
* Fieber | |||
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* Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns | |||
* Halsschmerzen | |||
* Gliederschmerzen | |||
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=== Fenster & Türen === | === Fenster & Türen === | ||
* alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden | * alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden | ||
** bei kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet | ** bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet | ||
=== Protokollierung === | === Protokollierung === | ||
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* diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert | * diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert | ||
* Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen | * Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen | ||
=== Persönliche Schutzausrüstung === | === Persönliche Schutzausrüstung === | ||
* Seit dem | * Seit dem 23.11.2021 gilt auch bei 2G Plus die Pflicht zum Tragen einer '''FFP2-Maske'''. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden. | ||
OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet. | * OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet. | ||
=== Verpflichtendes Händewaschen === | === Verpflichtendes Händewaschen === | ||
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=== Abstandsgebot === | === Abstandsgebot === | ||
* | * Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten | ||
=== Maximale Personenzahl === | === Maximale Personenzahl === | ||
* | * Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten | ||
* Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten | |||
* In der Küche max. 2 Personen | |||
=== | === Lebensmittel === | ||
* Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet | * Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist '''nicht''' gestattet | ||
* angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert | * angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert | ||
** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet | ** Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet | ||
=== Gültigkeit und Evaluation === | === Gültigkeit und Evaluation === | ||
* Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst | * Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst | ||
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Version vom 24. November 2021, 21:55 Uhr
Hygienekonzept und Corona-Regeln
Schaffenburg e.V.
Dorfstraße 1
63741 Aschaffenburg
Seit dem 09.11.2021 steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf ROT.
Mit dem der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 gilt seit dem 24.11.2021 die 2G Plus-Regel in den Vereinsräumen des Schaffenburg e.V.
Nachfolgende Punkte sind zu beachten:
Zutritt zu den Vereinsräumen
Der Zutritt zu den Vereinsräumen ist gestattet, sofern dem Vorstand ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.
Zusätzlich bedarf es einem aktuellen Testnachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Alternativ kann vor Ort gegen Unkostenbeitrag ein Schnelltest unter dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden.
Andernfalls bleibt der Zutritt verwehrt.
Der Nachweis muss dem Vorstand vor dem Betreten persönlich vorgelegt werden. Sollte kein Vorstandsmitglied vor Ort sein, können diese kontaktiert werden, um eine dritte Person zur Durchführung der Kontrolle zu bestimmen.
Bei folgenden Symptomen ist der Besuch untersagt:
- Husten
- Fieber
- Schnupfen
- Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
- Halsschmerzen
- Gliederschmerzen
- Atemnot
Fenster & Türen
- alle Fenster müssen während Anwesenheit von Personen offen gehalten werden
- bei Regen, kühleren Temperaturen und strengem Frost wird stattdessen regelmäßig stoßgelüftet
Protokollierung
- Jedes Vereinsmitglied muss über die elektronische Spaceverwaltung NYU seinen Besuch voranmelden und seine Ankunft und das Verlassen in Echtzeit eingeben
- diese Angaben werden für den Fall einer Nachverfolgung automatisch elektronisch protokolliert
- Gäste müssen stattdessen einen Anmeldezettel ausfüllen in den Vorstandsbriefkasten einwerfen
Persönliche Schutzausrüstung
- Seit dem 23.11.2021 gilt auch bei 2G Plus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese muss vor dem Betreten der Vereinsräume angelegt werden.
- OP- oder selbstgenähte Masken sind nicht gestattet.
Verpflichtendes Händewaschen
- direkt nach dem Betreten der Räumlichkeiten müssen gründlich die Hände mit Seife gewaschen werden
- alle Stoffhandtücher wurden entfernt und durch Einmal-Papierhandtücher ersetzt
Händedesinfektion
- in jedem Raum stehen Desinfektionsmittelspender, die vor dem Berühren gemeinsam benutzter Werkzeuge, Maschinen, Computer etc. benutzt werden müssen
Abstandsgebot
- Besucher müssen zu jeder Zeit 2 Meter Abstand voneinander halten
Maximale Personenzahl
- Im Makerspace dürfen sich zu jedem Zeitpunkt insgesamt MAXIMAL 10 Personen aufhalten
- Im Eingangsbereich und in den WCs darf sich nur max. 1 Person kurzzeitig aufhalten
- In der Küche max. 2 Personen
Lebensmittel
- Nahrungszubereitung und der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht gestattet
- angebrochene Flaschen werden mit 3D-gedruckten Flaschenhalsringen namentlich markiert
- Flaschen von Gästen werden mit Stift beschriftet
Gültigkeit und Evaluation
- Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst
zuletzt aktualisiert am 24.11.2021